Deutschland öffnet Türen:
Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung soll Personalmangel entgegenwirken

Die Bundestagsabgeordneten Karl Bär (Bündnis 90/Die Grünen) und Alexander Radwan (CSU) erklären die Möglichkeiten und Herausforderung der neuen Regelung:

Die zweite Neuerung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll es vereinfachen Arbeit zu finden. Foto: Marten Bjork; Unsplash

Seit letztem Freitag ist der größte Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Der erste Teil der Neuregelungen trat bereits am 18. November 2023 in Kraft und brachte neue Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Fachkräfte mit akademischer Ausbildung mit sich. Die Neuerungen vom 01. März kurz erklärt: Menschen aus Drittstaaten können nun bereits dann in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen Berufs- oder Hochschulabschluss in ihrem Herkunftsland besitzen. Zuvor galt das nur für IT-Fachangestellte. In der Theorie bedeutet das weniger Bürokratie und kürzere Arbeitswege. Darüber freut sich Karl Bär, Grüner Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach: „Der Mangel an Fachkräften und Arbeitskräften ist in unserer Region ein großes Problem für die Wirtschaft.” Weiter erklärt Bär:

Pflegenotstand, ausfallende Busse, verkürzte Öffnungszeiten in Gaststätten und im Schwimmbad – die Einwanderung von Fachkräften zu vereinfachen war längst überfällig.

Doch es gibt auch kritische Stimmen. So warnt der CSU-Bundestagsabgeordnete, Alexander Radwan, vor einer Entwertung der Berufsqualifikationen. Darüber hinaus, meint Radwan, sei es schwierig, Berufsqualifikationen aus verschiedenen Ländern zu vergleichen. Auch der sogenannte Spurwechsel macht dem Politiker Sorgen. Darunter versteht man die Möglichkeit eines Wechsels aus dem Asylverfahren in Aufenthaltstitel für Fachkräfte. Für Radwan ist klar: “Damit wird ein falscher Anreiz gesetzt. Wir wollen qualifizierte Leute haben.”

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Für Karl Bär gibt es noch einen weiteren Punkt: Es fehlen nicht nur Fachkräfte. “Auch einfache Stellen und Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt”, bemerkt er. Sein Standpunkt: “Es kann nicht sein, dass Arbeitskräfte dringend gesucht werden, während Menschen in Asylverfahren oder Duldung zum Nichtstun verdammt sind und Basisleistungen vom Staat beziehen, statt selbst Steuern und Sozialabgaben zu zahlen.”

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