Rusticale-Glasbau muss nun endgültig weg

Der Streit um den Glasanbau am ehemaligen Restaurant “Rusticale” in Bad Wiessee zieht sich in die Länge. Mittlerweile ist der Italiener ausgezogen – der Anbau steht immer noch. Das Landratsamt muss nun handeln.

Der Glasanbau muss nun endgültig weg

Die Immobile mit Wohn- und Geschäftshaus an der Münchner Straße 31 erwarb schon 2017 die AFH Group in München. Das Unternehmen, das in der Kfz-Branche unterwegs ist, kündigte der Familie Giorno ihre Trattoria „Rusticale“ im Februar letzten Jahres fristlos.

Nach einem langen Rechtsstreit musste der Italiener mittlerweile aufgeben und zog Ende letzten Jahres aus dem Haus aus. Die AFH Group unter Geschäftsführer Mevlid A. saniert derweil das gesamte Haus. Schon während die Familie Giorno noch ihr Lokal im Haus hatte begannen die massiven Bauarbeiten. Viele der bereits vorgenommenen Bauschritte sind aber nichtmal genehmigt worden.

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„Am Gebäude wurde ohne Genehmigung ein Glasanbau errichtet, der nicht der Gestaltungssatzung der Gemeinde Bad Wiessee entspricht“, erklärt Pressesprecherin Sophie Stadler. Hier gebe es Abweichungen in der Dachform und den Maßen. Problematisch sei aber vor allem eine andere Sache. „Der Eigentümer kann nicht genügend Stellplätze nachweisen“, so Stadler.

Glasbau muss weg – Stellplätze fehlen

In der Stellplatz-Satzung der Gemeinde wird genau definiert, wie viele Stellplätze auf dem eigenen Grund nachgewiesen werden müssen. Die Anzahl errechnet sich aus einer Formel je nach Nutzung des Gebäudes. So braucht man für ein Wohnhaus beispielsweise weniger Stellplätze als für eine Gaststätte. Im Falle einer Gaststätte hängt die notwendige Anzahl an Stellplätzen von der Fläche der Gaststätte ab.

Nun kommt der Glasanbau ins Spiel: Durch den Glasanbau vergrößert sich die Fläche der Gaststätte, also müssen auch mehr Stellplätze auf dem eigenen Grund nachgewiesen werden. Können die Stellplätze nicht nachgewiesen werden, gibt es keine Chance für den Glasanbau. „Die Frage, ob der Glasanbau genehmigungsfähig ist, ist also eigentlich nachrangig – er darf ja wegen der fehlenden Stellplätze sowieso nicht sein“, erklärt die Pressesprecherin weiter.

Die Frage nach den Stellplätzen sein nun monatelang mit der Gemeinde, dem Staatlichen Bauamt und dem Eigentümer diskutiert worden. Mehrere Vorschläge wurden erörtert – darunter auch die Verkleinerung des Glasbaus. Doch die Diskussion sei mittlerweile beendet. Stadler erklärt:

Es ist einfach nicht möglich, mit dem Glasanbau eine ausreichende Zahl an Stellplätzen nachzuweisen. Der Eigentümer muss als Konsequenz den Glasanbau beseitigen.

Dazu gibt es wie gesetzesmäßig vorgesehen eine Anhörung und anschließend eine Frist. Innerhalb der Frist hat der Eigentümer die Möglichkeit, den Glasanbau freiwillig zurückzubauen. „Nach Ende der Frist wird es im Februar eine erneute Kontrolle durch das Staatliche Bauamt geben. Ist der Glasanbau bis dahin nicht verschwunden, wird es eine Beseitigungsanordnung mit Zwangsgeld verhängt“, so Stadler weiter.

Das Staatliche Bauamt habe dem Eigentümer viel Zeit gegeben, um Lösungsvorschläge auszuarbeiten. Die Entscheidung zur Beseitigung habe man sich nicht leicht gemacht – „immerhin ist das ein grober Eingriff ins Eigentumsrecht.“ Gerade deshalb sei es wichtig gewesen, mit dem Eigentümer verschiedene Alternativen zu diskutieren, um wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben. „Das dauert zwar, ist aber auch eine der Aufgaben des Staatlichen Bauamts“, erklärt Stadler.

Weiterhin gelten aktuell Baustopps für verschiedene Tätigkeiten am Haus. Durch eine Deckenöffnung hatte der Eigentümer Eingriff in die Statik des Hauses genommen. Auch das sei ohne Genehmigung so nicht möglich.

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