30 Minuten frei für alle – Parken in Rottach-Egern soll entwirrt werden

Die Parkgebühren in Rottach-Egern werden angeglichen

Auf Antrag von Hans-Georg Keil (CSU) befasste sich der Rottacher Gemeinderat gestern mit der Vereinheitlichung der Parkgebührenregelung. Die Idee: An allen Parkplätzen in der Gemeinde sollen die ersten 30 Minuten frei sein. Damit würde sich Rottach in die illustre Runde um Tegernsee und Bad Wiessee einreihen und vor allem den Gästen eine gewisse Planungssicherheit bei ihrer Parkplatzsuche bescheren. Bisher war das ein regelrechtes Wirrwarr, welches aus dem Jahr 2001 stammte.

Am Zentralparkplatz beispielsweise war die erste halbe Stunde bisher frei. Jede weitere kostete 50 Cent. Ein Tagesticket gab es für fünf Euro. Dabei gelten die Parkgebühren von Montag bis Samstag von jeweils 8 bis 18 Uhr.

Am Tennisplatz, in der Kuranlage, Kursaal Süd und Nord, am Wandinger, in der Seestraße, in der Nördlichen Hauptstraße sowie beim Maibaum gab es die freien 30 Minuten dagegen nicht. Von beginn an musste Parker für jede halbe Stunde 50 Cent berappen.

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Und die Gäste des Warmbades hatten eine weitere Ausnahmeregelung. Sie zahlten an den Parkplätzen im nahen Umfeld ganztags 50 Cent. Mussten sich das aber an der Kasse bestätigen lassen.

Mindereinnahmen durch die neue Regelung? 30.000 bis 40.000 Euro

Die Argumentation für eine Vereinheitlichung ist dabei simpel und nachvollziehbar: Der Gast und die Einheimischen sollen sich wohlfühlen, wenn Sie irgendwo parken. Eine gewisse Planungssicherheit um mal schnell einen Cappucino zu trinken verbessere einfach die Einkaufsatmosphäre, so die Meinung der Gemeinderäte.

Dafür soll an allen Parkplätzen die erste halbe Stunde zukünftig frei sein. Die Gebühren für jede weitere halbe Stunde bleiben bei 50 Cent.

Die Mindereinnahmen, die durch diese Lösung entstehen, konnten nicht ganz eindeutig festgelegt werden und wurden mit etwa 30.000 bis 40.000 Euro veranschlagt.

Nach einer etwa 30-minütigen Diskussion einigte sich der Gemeiderat gestern Abend einstimmig auf eine einheitliche Linie. Alle Parkplätze, bei denen ein Parkscheinautomat oder eine Parkuhr existiert, erhalten die beschriebene einheitliche Regelung. Bei Parkplätze, an denen eine Parkscheibe notwendig ist, wird nichts geändert.

Für die Parkenden hat Rottach ein weiteres Schmankerl zu bieten. An Sonn- und Feiertagen bleibt das Parken, wie bisher auch, kostenlos. In Tegernsee und in Bad Wiessee ist das beispielsweise nicht der Fall.

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