Durch die Corona-Krise konnte ein regulärer Betrieb in Kitas, Grundschulen und Kindergärten nicht aufrechterhalten werden. Nur Notbetreuungen für Kinder deren Betreuung nicht anderweitig gesichert werden konnte, wurden weiterhin angeboten. Was aber nach wie vor weiterlief, waren die Abbuchungen der Elternbeiträge. Um Eltern zu entlasten, hat der Freistaat nun beschlossen diese Beiträge rückwirkenden für Januar und Februar zu erlassen. Der Gemeinderat in Gmund stimmte diesem Beschluss einstimmig zu.
Diese Regelung tritt nur in Kraft, wenn das Kind an nicht mehr als fünf Tagen betreut wurde. Wenn das Kind an mehr als fünf Tagen durch Notfallbetreuung versorgt wurde, werden keine Gelder erstattet, allerdings sollen, um die Eltern weiter finanziell zu entlasten, prozentuale Anteile rückgezahlt werden. Eltern deren Kinder mehr als fünf, aber an weniger als 2/3 der Tage betreut wurden, erhalten eine 25 prozentige Ermäßigung.
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