Gmunder übt Rache an Lüstling

Der Nachbar dringt heimlich in das Schlafzimmer einer Familie in Gmund ein und befriedigt seine sexuelle Erregung an der Wäsche der Mutter und Ehefrau. Er wird überführt und verurteilt. Nun landet er wieder vor Gericht – diesmal allerdings als Opfer.

So schlimm war der Geschädigte in diesem Fall bei weitem nicht zugerichtet. (Bild: pixabay)

Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, seinen Nachbarn mit dem Wort „Arschloch“ beleidigt und dann durch Schläge ins Gesicht und Tritte gegen das Schienbein verletzt zu haben. Der 53-jährige Angeklagte gab an, beim Betreten des Wohnhauses durch den Geschädigten behindert worden zu sein.

Daraufhin habe er ihm gesagt, er solle aus dem Weg gehen. Der Mann sei aber nicht zur Seite gewichen, sondern habe den Beschuldigten mit Armbewegungen provoziert. Er selbst habe ihn dann zur Seite geschubst. Der Geschädigte habe dann angefangen zu schreien und zu schimpfen, was der Angeklagte aber ignoriert habe. Eine halbe Stunde später sei dann die Polizei an seiner Tür gewesen.

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Streit mit Vorgeschichte

Seit 17 Jahren wohnte der Angeklagte in dem Haus, der Geschädigte noch länger. Richter Walter Leitner wollte wissen, ob es denn schon immer zu derartigen Streitigkeiten gekommen sei. „Das ging erst los, nachdem der Geschädigte meine Frau belästigt hatte und in unsere Wohnung eingedrungen war“, ließ der Angeklagte seinen Übersetzer berichten. Deswegen stand der Geschädigte auch bereits vor Gericht.

Er hatte sich damals eine sexuelle Romanze ausgedacht und an seine Fantasien geglaubt. Dabei drang er in die Wohnung des Ehepaars ein und stahl Unterwäsche der Frau. Er wurde angeklagt und verurteilt. Damals verhängte Richter Leitner gegen den Gmunder Künstler eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Heute musste sich nun also der Ehemann der damals Geschädigten verantworten.

Schlägerei oder nur ein Stoß?

Der Geschlagene gab an, er habe seinen Hund Gassi führen wollen. Der Angeklagte sei ohne Umschweife auf ihn zugekommen und habe ihn erst gestoßen, dann mit der Hand ins Gesicht geschlagen und vors Schienbein getreten. „Meine Frau hat dann die Polizei gerufen“ beschrieb der Geschlagene den Ablauf weiter:

Ich musste dann auch zur Notaufnahme ins Krankenhaus. Sie haben mich über Nacht dort behalten und ich war eine Woche krankgeschrieben.

Richter und Staatsanwältin sahen sich einige Fotos an, die die Ehefrau des Geschädigten beziehungsweise die ermittelnde Polizistin von den Wunden gemacht hatten. Anscheinend war darauf nicht so viel zu sehen. Die Beamtin bestätigte, dass auch an dem besagten Tat-Abend keine starken Verletzungen zu sehen waren. In ihrem Plädoyer beschrieb die Staatsanwältin ihr Dilemma.

Ich kann’s nicht sagen: Es gibt keine starken, offensichtlichen Verletzungen. Ist der Kratzer auf den Fotos frisch?

„Einen Stoß hat es aber gegeben“, fuhr sie fort. „Den hat der Angeklagte auch zugegeben.“ Weil der Angeklagte nur geringfügig, also für 450 € im Monat, beschäftigt ist, forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro.

Ungenaue Zeugen

Der Anwalt des Geschädigten sah die Straftat ernster. „Ein Zwist zwischen Nachbarn berechtigt Niemanden dazu, einen Anderen zu verprügeln“, erklärte er. „Außerdem zeigte der Angeklagte keinerlei Einsicht und hat die ganze Zeit gegrinst!“

Der Angeklagte sagte seinerseits, dass er sich tatsächlich nicht schuldig fühle. Er habe niemanden verprügelt, den Nachbarn nur etwas gestoßen, um in das Haus zu kommen. Richter Leitner befand den Mann für schuldig und akzeptierte das Strafmaß der Staatsanwaltschaft. Er war der Meinung, dass beide Parteien wohl nicht ganz ehrlich gewesen wären. Richter Leitner:

Die Parteien sind sich spinnefeind! Aber: einer übertreibt, der andere verharmlost.

Er akzeptiere, dass es zu Verletzungen gekommen sei. Aber bewiesen seien nur die auf den Fotos und die im ärztlichen Attest erwähnten. So sei der Kratzer am Schienbein wohl schon älter und die Wunde am Auge deutlich harmloser als vom Geschädigten behauptet. Andererseits sei aber der Stoß auch heftiger gewesen als der Angeklagte glaubhaft machen wollte.

„Aber wenn er sie hätte verprügeln wollen, wäre das anders ausgegangen.“, meinte Richter Leitner an den Nebenkläger gewandt. „Der Angeklagte ist ihnen ja körperlich bei weitem überlegen.“

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