Im Oktober war Hochzeit -nicht die eigene, aber der Gmunder war mit dabei. Nach Mitternacht wollte er dann nach Hause. Nach nur 200 Metern war für ihn die Fahrt zu Ende. „Wie viel haben Sie denn getrunken?“, wollte Richter Walter Leitner wissen. Zwei, drei Schnäpse, aber überwiegend Bier habe er schon seit Mittag getrunken, erklärte der Angeklagte. Auf die Frage, wie viel Bier denn da so zusammengekommen seien, meinte er weiter „ Nur a paar Sprutz“.
Richter Leitner erklärt, dass damit die Menge gemeint sei, wenn man den Bierhahn einmal kurz aufdrehe. Das könne er so nicht glauben:
Da verschätzen Sie sich aber gewaltig. Sie sind heuer nämlich hier der Promille-König mit 3,13 Promille.
Wie weit er denn noch fahren wollen, fragte Leitner. 300 Meter wären es nach Hause gewesen – insgesamt also 500 Meter Fahrstrecke. „Ja, warum sind Sie denn da nicht gelaufen?“, will der Richter wissen. „Dummheit“, bekennt der Geständige. Besonders fatal für ihn ist, dass er den Führerschein auch beruflich immer wieder einmal braucht. Als Arbeiter auf Baustellen muss er zwar nicht hauptberuflich fahren, aber doch immer wieder Maschinen durch den Straßenverkehr bewegen.
Führerschein für ein Jahr weg
Daher hatte sich der Mann auch schon vorsorglich für einen Kurs bei der Caritas zur Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung angemeldet. Die Anmeldung an sich bringe ihm noch keinen Vorteil, aber das erfolgreiche Absolvieren des Kurses eventuell. Er könne bei der Staatsanwaltschaft beantragen, dass er sich einen Monat früher um einen Fahrerlaubnis bewerben könne.
„Viel Hoffnung möchte ich Ihnen aber nicht machen. Normalerweise blockt die Staatsanwaltschaft ab 1,6 Promille.“, erläutert Leitner weiter. So verurteilte er den Gmunder zu einer Zahlung von 2.500 Euro, entzog ihm für weitere zwölf Monate den Führerschein und legte ihm auf, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Damit bewege er sich auf dem untersten Limit, meinte Richter Leitner. “Da können Sie froh sein, dass die Staatsanwaltschaft heute so moderat war.”
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