Gmunderin soll 130.000 Euro veruntreut haben

Über mehrere Jahre hinweg soll eine ehemalige Mitarbeiterin der Sparkassenfiliale in Waakirchen Geld von Kundenkonten gestohlen haben. Die Gmunderin muss sich dafür nun vor Gericht verantworten – und bestreitet die Vorwürfe noch immer.

Eine Gmunderin muss sich derzeit in Miesbach vor Gericht verantworten. Sie soll 130.000 Euro veruntreut. / Archivbild

130.000 Euro – diese beachtliche Summe soll eine Mitarbeiterin aus dem Tegernseer Tal während ihrer Tätigkeit in der Sparkassenfiliale in Waakirchen veruntreut haben. Die 51-jährige Gmunderin muss sich nun vor dem Miesbacher Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Walter Leitner verantworten. Der Vorwurf: Von Juli 2013 bis 2016 soll sie insgesamt 259-mal Geld von Konten vier verschiedener Sparkassen-Kunden abgehoben und auf ihr eigenes oder das von Familienangehörigen eingezahlt haben.

Über 15 Jahre arbeitete die Gmunderin in der Filiale in Waakirchen bis sie 2016 fristlos gekündigt wurde. Sie war in erster Linie für Kassenaufgaben und die Kontokarten-Verwaltung zuständig. Wie eine Mitarbeiterin der Internen Revision vor Gericht erläutert, soll nach einer Beschwerde eines mutmaßlichen Opfers eine hausinterne Sonderprüfung in der Sparkasse durchgeführt worden sein. Dabei fiel auf, dass seit 2013 bei insgesamt vier Kunden Unregelmäßigkeiten auftraten wie beispielsweise abweichende oder nicht vorhandene Unterschriften auf Auszahlungsbelegen.

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Unterschriften gefälscht?

Dabei sei laut der Zeugin eine Ähnlichkeit zur Handschrift der angeklagten Gmunderin erkennbar gewesen. Auch bei den Aufnahmen von Überwachungskameras sei bei zweifelhaften Buchungen häufig die Angeklagte am Serviceschalter zu sehen. Hinzu kommen fragwürdige Kartenbestellungen der Kunden. So soll die 51-jährige Angeklagte für ihre Kunden verschiedene Kontokarten beantragt, zugleich aber die Postsperre verhängt haben. So sollen die Karten dann zu ihr in die Filiale geschickt worden sein, sodass sie sich direkt Zugriff auf die Konten verschaffen konnte.

Laut Merkur stellten Isabella Komm und Michael Barleben, die Rechtsanwälte der Angeklagten, die grafologische Kompetenz der Zeugin allerdings in Frage, die eine Ähnlichkeit der Handschrift der Gmunderin feststellte. Zudem sei eines der mutmaßlichen Opfer altersbedingt „beinahe blind“. Auch aus diesem Grund könne die Unterschrift abweichen.

Angeklagte bestreitet die Taten weiterhin

Das bestätigten auch der Sohn des mutmaßlichen Opfers und seine Frau. Der Kontoinhaber selbst kann aufgrund seines Alters nicht mehr aussagen wie auch eine weitere angeblich Geschädigte, die bereits verstorben ist. Doch sein 65-jähriger Sohn erklärte vor Gericht, dass es auffällig gewesen sei, dass „immer, wenn ein größerer Betrag gefehlt hat, der Kontoauszug weg war“.

Wie der Merkur berichtet, bezeichneten die Anwälte der Angeklagten die Prüfung als „einzelfallbezogen“. Die Kritik: Die Ermittler seien davon ausgegangen, „dass die Angeklagte als einzige Täterin in Frage kommt“. Doch die Gmunderin habe den betroffenen Kunden „persönlich sehr nahe“ gestanden. Hinzu kommt, dass eine weitere Geschädigte aus Waakirchen nur „rudimentären Überblick“ über ihre Bankgeschäfte habe.

Diese Waakirchnerin hingegen behauptet, dass die meisten Unterschriften auf den fraglichen Kontokarten nicht von ihr stammen und sie entgegen der getätigten Buchungen nur sehr selten große Barbeträge abhebe. Ein Urteil ist an diesem Verhandlungstag nicht gefallen. Für das Verfahren wurden zwei weitere Termine mit weiteren Zeugen angesetzt.

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