Irgendwas stimmte nicht in dem Schlafzimmer der Gmunderin. Mal lag die Wäsche falsch, mal fehlte etwas und war ein paar Tage später wieder da. Das wurde ihr mit der Zeit sehr unheimlich. Sie erzählte ihrem Ehemann davon. Der hatte zunächst Zweifel, ließ sich aber dann doch überreden eine Kamera im Schlafzimmer zu verstecken.
Es dauerte kaum eine halbe Stunde, da zeichnete die Kamera den Nachbarn auf, der vor dem Bett kniete und den Nachttisch der Frau durchsuchte und ihre Wäsche durch wühlte. Die Frau zeigte ihn umgehend an. Vor dem Amtsgericht musste sich heute Richter Walter Leitner mit dem Fall befassen.
Erklärung gleicht einem Roman
Der angeklagte 60-jährige Künstler erteilte ausführlich Auskunft über seine Sicht des Vorfalls. Der ehemalige Galerie-Besitzer erklärt, wie aus seiner Sicht die “Beziehung” mit seiner Nachbarin begann. Sie habe ihm eindeutige Signale gesandt, mit ihm geflirtet.
Auf 16 Seiten, die er mit „Die Affäre mit Frau …“ betitelt hat, beschreibt er Situationen, die er wahrgenommen zu haben glaubt. Angeblich habe sie für ihn den Reißverschluss ihrer Jacke geöffnet, enge T-Shirts getragen, ihm eine Spur aus Slips gelegt. Er habe sich dafür mit intimen Fotos von sich selbst revanchiert. Nur zu einem Gespräch sei es nie gekommen. Der Angeklagte:
Wir haben eine Zeichensprache entwickelt. Sie hat immer wieder Nachrichten für mich versteckt.
Im gemeinsam genutzten Wäscheraum habe man Dinge versteckt und so kommuniziert. Darunter, so meinte der Beschuldigte, wäre auch der Wohnungsschlüssel gewesen. Erst habe er ihn im Wäschekeller gefunden. Dann im Schuhschrank vor der Wohnungstür der Geschädigten. Dass er ihn auch benutzt hatte, erklärte der Angeklagte frank und frei: Er war sich sicher, eingeladen gewesen zu sein.
Mit den Händen in der Wäsche
Warum er dann für seine Besuche Zeiten gewählt hatte, zu denen die Wohnung leer war, erklärte er nicht vor Gericht. Von 2013 bis zum April 2016 hatte der Mann die Wohnung in Gmund immer wieder besucht. Erst mit dem Schlüssel, den er vor der Tür der Geschädigten fand, später mit einem ominösen Schlüssel, der angeblich zu seiner und auch zu der Nachbarstür gepasst habe.
Dabei habe er sich an der Wäsche der Nachbarin erregt, einzelne Stücke zeitweise entwendet und später wieder zurückgebracht. Der Geschädigten, die als Zeugin geladen war, fiel das dann irgendwann auch auf:
Ich wasche weiße und schwarze Wäsche getrennt. Manchmal hing etwas Schwarzes zwischen der weißen Wäsche.
Sie habe ihrem Mann davon erzählt, wollte bereits damals eine Kamera in dem Wäscheraum aufhängen. Aber ihr Mann wollte das nicht, weil es sich dabei um einen öffentlichen Raum handelte. Erst später habe er dann eingewilligt die Kamera in der eigenen Wohnung aufzubauen. Und tatsächlich filmten sie kaum eine halbe Stunde später wie der Nachbar bei ihnen Zuhause herumschlich.
“Nie hab ich ihn eingeladen”
Sofort riefen die beiden die Polizei. Der Nachbar zeigte sich auch geständig, beharrte aber von Anfang bis Ende darauf, sich eingeladen gefühlt zu haben. Die Zeugin erklärte, dass sie ihn kaum kenne, gerade mal höfliche Begrüßungsfloskeln ausgetauscht habe.
Über die lange Zeit sei sie sehr eingeschüchtert gewesen, habe sich kaum getraut mit den anderen Männern im Haus zu reden. Immer wieder habe sie sich verfolgt gefüllt. Der Angeklagte hingegen zeigte sich komplett uneinsichtig und erklärte auch heute, er habe eine Romanze mit der Geschädigten gehabt. Sie wies das allerdings weit von sich:
Nie habe ich ihn eingeladen oder sonst wie Zeichen gegeben.
Wie oft der Angeklagte in der fremden Wohnung war, blieb bei der Verhandlung unklar. Den Schlüssel, der angeblich in beiden Wohnungen passte, hatte er mindestens drei bis vier Mal benutzt, vorher aber bereits den Schlüssel verwendet, den die Geschädigte aus Bequemlichkeit versteckt hatte.
Erotik aus dem Reich der Fabel
Der Staatsanwalt erklärte, die Romanze habe ausschließlich im Kopf des Angeklagten stattgefunden. Eindeutig habe der 60-Jährige sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Zwar wäre er im Verfahren geständig, allerdings sei er komplett uneinsichtig, was seine Schuld beträfe. Der Verteidiger des Angeklagten hatte andererseits erhebliche Zweifel an der Aussage der Zeugin. Die Affäre sei ihr peinlich und sie wolle nicht zugeben, dass sie dem Besuch durch den Angeklagten gewünscht habe. Doch der Richter glaubte der Frau:
Das Gesamtverhalten mit dem Drängen zum Aufstellen der Kamera, der Anzeige bei der Polizei und der gerichtlichen Verfolgung zeigt, dass sie nie eine Affäre wollten.
Der Angeklagte sei in den privatesten Bereich eingedrungen, habe private Dinge an sich genommen. Als einzig positive Entwicklung bewertete der Richter das mittlerweile Ruhe eingekehrt ist und es auch laut der Zeugin keine weiteren Belästigungen gegeben habe. So verhängte er gegen den Gmunder eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro und gab dem Mann warnende Worte mit auf den Weg:
Lassen Sie die Frau in Ruhe!
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