Güllegrube. Fahrsilo. Doppelhäuser.

Was lange währt, wird wohl endlich gut. Es geht in die Umsetzung für die Veränderungen auf dem Gmunder Hof.

Seinen landwirtschaftlichen Betrieb will Korbinian Bartl um Güllebehälter, Fahrsilo und Doppelhäuser erweitern. / Quelle: Archivbild

Den Bauantrag für seinen geplanten Laufstall hatte der Gmunder Landwirt Korbinian Bartl der Gemeinde bereits vor fünf Jahren erstmals vorgelegt. Doch darum geht es hier gar nicht. Sondern um Güllebehälter, Fahrsilo und Wohnraum. Die Gemeinde forderte ein Gesamtkonzept zu den Veränderungen am Hof, was 2018 dann auch kam. Jetzt geht es in die Umsetzung.

Güllebehälter. Fahrsilo. Doppelhäuser

Die Anforderungen an die Landwirte was Bauen anbetrifft, werden immer mehr. Davon kann Korbinian Bartl wohl ein Lied singen. Doch jetzt scheint Klarheit rund um die Konzeption des Landwirtschaftlichen Betriebes eingekehrt zu sein. Der Ortsplanungsausschuss befasste sich am Dienstagabend mit den vorgelegten Bauanträgen.

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Bauamtsleiterin Christine Wild erläuterte: Ein Fahrsilo mit den Maßen 32 mal 6,5 Meter soll im Norden an den bestehenden Fahrsilo angebaut und mit einer Betonmauer mit einer Höhe von 1,60 Metern abgegrenzt werden. Die Güllegrube soll einen Durchmesser von 12 Metern erhalten. Dass dies in der Umsetzung alles verträglich sein wird, davon hatte sich Wild vor Ort überzeugt. Der im vorhinein strittige Abstand zwischen Ecke und Straße beträgt tatsächlich vier Meter und ist für Wild in Ordnung. Zudem gebe es für Fahrsilos jeder Größe keine Verfahrensvorschriften.

Zudem will Bartl zwei Häuser auf seinem Grundstück errichten. Geplant sind zwei Doppelhäuser mit Garagen. Die Größe beträgt 14 m 13 Meter, so dass jede Doppelhaushälfte 6,5 Meter hat. Der Ortsplanungsausschuss hatte dem Vorhaben bereits am 6.2.2018 zugestimmt. Lediglich die Zufahrt sollte noch geregelt werden. Grundsätzlich sahen die Gremiumsmitglieder das ganze als genehmigungsfähig an.

Der Bürgermeister fasst zusammen

Alfons Besel (FWG) brachte das Ganze zu Ende: Weil die Firstrichtung laut Gestaltungssatzung entlang der Längsseite verlaufen soll, würde Besel vorschlagen, dass man den First dreht. „Dann ist es auch die Firstrichtung des Hofes und wird eher als länglicher Baukörper wahrgenommen.“ Die Zustimmung des Gremiums erfolgte einstimmig.

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