Hitler-Gruß und Kinderpornografie am Tegernsee

Heute Vormittag musste sich ein 42-jähriger Mann aus Bad Wiessee vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten. Der Vorwurf: Der Besitz und die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Bilder und Vergewaltigungs-Videos. Doch das war noch nicht alles.

Ein Wiesseer wurde wegen Besitzes und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte angeklagt.

Gleich zwei Straftaten wurden dem in Bad Wiessee wohnhaften, arbeitslosen 42-jährigen Angeklagten von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Zum einen soll er im Mai 2018 und im Januar 2020 über den Messenger-Dienst WhatsApp mit zwei Männern gechattet haben. Er sei beim Schreiben in dem Glauben gewesen, es handle sich um zwei Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren. Er soll die beiden aufgefordert haben, ihm Fotos zu senden.

Wie vor dem Amtsgericht Miesbach verlesen wurde, soll er von einem der beiden Chatpartner ein Foto erhalten haben – zu sehen ein auf dem Boden sitzender Junge, sein Glied deutlich erkennbar. Der Angeklagte habe daraufhin zurückgeschrieben: “Sorry, zu alt”. Auf dem Bild, das er von dem zweiten Chatpartner erhalten hat, soll ein Junge mit erigiertem Penis zu sehen sein. Zusätzlich soll er im November 2020 ein kinderpornografisches Foto auf Instagram hochgeladen haben – angeblich zur persönlichen Datensicherung, falls sein Handy kaputtgehe.

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Hitler-Gruß in Gmund und Ärger vor der Polizeiinspektion

Bei dem zweiten Tatvorwurf handelte es sich um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Der 42-jährige Wiesseer soll am 25.07.2021 abends gegen Mitternacht an der Tankstelle in Gmund am Tegernsee Mitarbeiter und Passanten mit dem Hitlergruß beleidigt haben. Zu einem Pizzabäcker mit türkischer Staatsangehörigkeit soll er gesagt haben: “Heil Hitler! Ich werde euch vergasen”.

Anschließend sei er zur Polizeiinspektion Bad Wiessee gefahren und forderte Einlass. Als die Polizisten ihm den Eintritt verweigerten, habe er “Ich kann klick machen und euch in die Luft jagen” gerufen. Außerdem seien die Worte “Arschlöcher” und “Schweine” gefallen.

Wiesseer wollte sich mit Minderjährigen verabreden

In seiner Einlassung erklärte der gebürtige Rosenheimer, dass er die Tatvorwürfe weitestgehend einräume. Er habe keinerlei Kontakte zur rechten Szene. Den Vorfall an der Tankstelle und Polizeiinspektion erklärte er damit, dass er zuvor geblitzt worden und darüber sehr verärgert gewesen war. Alkohol oder Betäubungsmittel habe er keine konsumiert.

Bezüglich des Tatvorwurfs Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte sagte er aus, dass die Chats darauf hinauslaufen sollten, dass es irgendwann zu einem Treffen komme. Der vorsitzende Richter Walter Leitner wurde daraufhin laut:

Es ist verboten, mit Kindern Sex zu haben, das wissen Sie schon, oder? Das, was wir hier verhandeln, ist im Gegensatz dazu Kinderkram. Wenn es zu einem Treffen gekommen wäre, säßen Sie jetzt vor dem Schwurgericht.

Besonders schockierend in diesem Zusammenhang: Der Bruder des Angeklagten wurde von seinem Stiefvater als Kind schwer missbraucht. Der Mann wurde verurteilt. Auf die Frage, warum er dann überhaupt kinderpornografisches Material konsumiere, konnte der Wiesseer keine Antwort geben. Er wisse es nicht. Erwachsenenpornografie habe er nie konsumiert. Er selbst bezeichne sich als nicht pädophil.

Doch die beiden Chatverläufe waren nicht die einzigen Inhalte. Nachdem die Polizei  das Smartphone des Angeklagten beschlagnahmt hat, wertete die IT-Forensik in München die Daten aus. Auf dem Handy wurde weiteres zahlreiches kinder- und jugendpornografisches Bildmaterial sichergestellt, auch Videodateien mit einer Länge von knapp vier Stunden. Darauf zu sehen: Kinder und Jugendliche in eindeutigen sexuellen Posen, sexuelle Handlungen an und von Kindern und schwerste Vergewaltigungen.

Betreuung aufgrund psychischer Erkrankung

Der derzeit arbeitslose Wiesseer hat eine gescheiterte Selbstständigkeit als Hausmeister hinter sich und daraus erhebliche Schulden davongetragen. Er stehe momentan unter nicht vollumfänglicher Betreuung. Die Betreuerin sagte vor Gericht aus, dass er sich melde, wenn es ein Problem gebe und er sich um Arbeit bemühe, was allerdings schwierig sei. Er sei im Gartenbau tätig und die Saison ist vorbei. Außerdem liege laut Gutachten eine psychische Erkrankung vor, woraufhin eine Betreuung zwingend erforderlich sei.

Er bereue seine Taten nach eigener Aussage sehr und habe, nachdem die Polizei sein Smartphone beschlagnahmt hat, seinen Laptop freiwillig zur Dienststelle gebracht. Er wolle mit der Kinderpornografie nichts mehr zu tun haben. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer ein Jahr und fünf Momente auf Bewährung mit zahlreichen Bewährungsauflagen, unter anderem eine Therapie.

Sein Verteidiger aus Rottach-Egern zweifelte die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte an, da der Angeklagte sein Instagram-Profil auf privat gestellt habe und nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, ob das Bild auch andere Personen gesehen haben. Zudem sehe er bei dem Hitlergruß kein Gefährdungspotenzial, da der Wiesseer keine Kontakte in die rechte Szene hätte. Er forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten.

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Richter Leitner verurteilte den Angeklagten letztlich wegen des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte, Beleidigung sowie Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung . Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Als Bewährungsauflage habe der Angeklagte 160 Stunden gemeinnützige Arbeit bei der Gerichtshilfe der Staatsanwaltschaft München zu leisten.

Zu seinen Gunsten spreche laut dem vorsitzenden Richter, dass er “brutal ehrlich” gewesen sei und Reue zeige. Er habe glaubhaft gemacht, dass “er es jetzt sein lässt und wir glauben ihm das”. Zu seinen Lasten seien ihm das Verhalten an der Tankstelle und sein eigentliches Ziel der WhatsApp-Chats vorzuwerfen.

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