Vier Stunden wurde vergangene Woche vor dem Miesbacher Amtsgericht verhandelt. Ein 25-jähriger Holzkirchner musste sich wegen verschiedener Delikte verantworten. Nach vier Stunden sprach Richter Walter Leitner das Urteil: Drei Jahre Haft ohne Bewährung.
Auf einem Holzkirchner Spielplatz fand eine Passantin im September 2016 einen Rucksack mit 71,9 Gramm Marihuana und brachte diesen zur Polizei. Die Holzkirchner Beamten nahmen die Drogen aus dem Rucksack und deponierten diesen wieder an der Fundstelle. Ein 24-Jähriger, der in diesem Fall nur als Zeuge geladen war, holte den Rucksack schließlich ab und rief den Angeklagten an.
Angeklagter saß schon mehrfach
Vor dem Amtsgericht sollte jetzt herausgefunden werden, was die beiden jungen Männer mit dem Inhalt vor hatten. Einen Teil habe der Angeklagte wohl selbst konsumieren wollen, denn sein Bedarf sei immens gewesen.
Der Polizeibeamten erklärte vor Gericht, der Angeklagte sei auch als Verkäufer aufgetreten. Doch der Zeuge versuchte den Angeklagten zu verteidigen. Sein Kumpel habe alles selbst verkiffen wollen, behauptet er. Doch die Staatsanwältin hatte Zweifel.
Eine zur Tatzeit minderjährige Zeugin hatte angegeben, von beiden Marihuana vom Angeklagten sogar eine halbe Ecstasy-Pille bekommen zu haben. Der Angeklagte selbst berichtet während der Verhandlung, dass er schon vor zehn Jahren einen Alkoholentzug gemacht habe. Während der Haft habe er synthetische Drogen konsumiert. Mehrfach saß der 25-Jähriger wegen verschiedener Delikte bereits ein. Richter Leitner war von Anfang an klar, dass man hier um eine Haftstrafe nicht herum kommt. „Würde man alle Vergehen einzeln bestrafen, wären sie ein Greis, bis sie wieder herauskommen.”
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