Holzkirchner mutiert zum Geisterfahrer

Ein 19-jähriger Motorradfahrer mutierte in Tegernsee zum Geisterfahrer. Nach fast drei Jahren sahen sich die Beteiligten heute vor Gericht wieder. Besonders tragisch: Die Geschichte einer Zeugin.

Hinter der Kurve am Leeberg stieß der Motorradfahrer auf das Stauende.

Im August 2014 war der Angeklagte, der mittlerweile in Wolfratshausen wohnt, mit seinem Motorrad entlang des Tegernsee von Rottach in Richtung Gmund unterwegs. Seinen Führerschein hatte er zum damaligen Zeitpunkt gerade einmal ein Jahr. Es war für ihn die erste Motorradsaison, die Maschine noch recht neu.

Damals versuchte er, an einem Stauende einem Auto auszuweichen und wechselte auf die falsche Fahrbahnseite. Weil ein entgegenkommendes Auto deshalb bremsen musste, krachten drei Autos zusammen. Heute stand der mittlerweile 21-jährige Angeklagte vor Amtsgerichtsdirektor Klaus-Jürgen Schmid. Seinen Führerschein hat er noch, fährt nach eigenen Angaben 26.000 Kilometer im Jahr, überwiegend auf dem Motorrad. Die heutige Verhandlung sollte unter anderem klären, ob das so bleibt.

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„Es tut mir sehr leid, was damals passiert ist“, erklärt er gleich am Anfang der Verhandlung.“ Ich war in einer Notsituation. Ich wollte natürlich nicht, dass jemand verletzt wird.“ Er sei damals viel zu schnell unterwegs gewesen, gibt der Angeklagte zu.

Was war passiert? Als der 21-Jährige kurz nach einer unübersichtlichen Kurve am Leeberg plötzlich einen PKW und dahinter einen großen LKW im Stau stehen sah, bremste er scharf ab. Obwohl er in diesem Moment wusste, dass er nicht mehr rechtzeitig zum Stehen kommen würde. Der Angeklagte:

Ich wollte natürlich nicht gegen das Auto fahren. Da bin ich auf die Gegenspur und am LKW vorbei. Hinter mir habe ich’s noch krachen gehört.

Er hielt sofort an, um zu helfen. Drei Autos waren ineinander gekracht. Der erste Fahrer eines Mercedes aus Tegernsee hatte sich erschrocken und scharf gebremst. Die dahinter fahrende Kreutherin konnte ihrerseits nicht mehr bremsen und fuhr hinten auf. Sie selbst wurde auch von hinten gerammt und zwar von einer ihrer Mitarbeiterinnen aus Holzkirchen, die direkt hinter ihrer Chefin fuhr.

Blechschäden und leichte Verletzung

Der erste Wagen war ein wirtschaftlicher Totalschaden, auch wenn der Wert mit nur 2.200 Euro festgesetzt war. Aber der zweite war ebenfalls ein Totalschaden mit zirka 8.800 Euro. An dem hinteren Wagen entstand ein vergleichsweise geringer Schaden von 1.000 Euro.

Am schlimmsten wog, dass die Beifahrerin durch die scharfe Bremsung im Sitz nach vorn geworfen wurde. Durch den Sicherheitsgurt erlitt sie eine schmerzhafte Prellung und auch ein leichtes Schleudertrauma. Sie wurde für eine Woche krankgeschrieben.

Die Zeugen zeigten sich gegenüber dem Angeklagten eher wohlwollend. In der Regel sprachen sie von ihm als der „ Junge“ oder dem „jungen Mann“. Von den Autofahrern war kein anklagendes Wort zu hören. „Ob er zu schnell gefahren ist?“, fragte sich der Mercedes-Fahrer zum Beispiel. „Das erschien mir nicht so. Für die Situation allerdings schon.“ Weiter sagte er aus, dass er heute gar nicht mehr sagen könne, ob überhaupt etwas passiert wäre, wenn er nicht gebremst hätte:

Da wäre der Junge vielleicht gut an mir vorbeigekommen.

Ein Fahrradfahrer aus Rottach, der selbst auch Motorradfahrer ist, hat die Situation anders in Erinnerung. Er selbst war gerade über die Hügelkuppe gekommen, als er von dem Motorradfahrer erschreckt worden war. „Es war als käme ein weißer Blitz auf mich zu“, erzählte er. „Das Tempo war schon sehr mutig.“

Erwachsen oder nicht? Pappe weg?

Richter Schmid schaute nach der Zeugenbefragung noch ins Bundeszentralregister des Angeklagten, fand aber nichts. Der Angeklagte hatte sich in den vergangenen Jahren nichts hat zu Schulden kommen lassen. Letztendlich gab es in den Plädoyers zwei unterschiedliche Ansichten, die Schmid zu klären hatte: Jugendrecht und Führerscheinentzug.

Die Staatsanwaltschaft sah im Widerspruch zur Empfehlung der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe nicht, dass das Jugendstrafrecht Anwendung finden könnte. „Der Angeklagte hat einen geradlinigen Lebenslauf hinter sich, zum Tatzeitpunkt eine abgeschlossene Ausbildung und verdient sein eigenes Geld.“, so die Staatsanwältin. Sie forderte eine Geldstrafe plus Führerschein für 12 Monate. Der Verteidiger sah dagegen in der Tat durchaus jugendtypisches Verhalten:

Erfahrene Fahrer legen sich nicht so in eine Kurve in der Hoffnung ‚Das wird schon gut gehen‘. Die wissen wie gefährlich das sein kann.

Auch habe sein Mandant bewiesen, dass er mittlerweile ein verantwortungsvoller Fahrer geworden sei. In der Zeit nach dem Unfall sei er fast 100.000 Kilometer unfallfrei und ohne Ordnungswidrigkeit gefahren. Richter Schmid verurteilte den jungen Mann zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Den Führerschein entzog er ihm nicht, verhängte aber ein dreimonatiges Fahrverbot.

Besonders tragisch: Die Beifahrerin, die bei dem Unfall ein Schleudertrauma erlitten hatte, verlor ihren eigenen Sohn bei einem Motorradunfall.

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