Wie die Holzkirchner Polizei meldet, kam es am Freitag gegen 16:30 Uhr zu einem auf den ersten Blick normalen “Vorfall”. Nach dem drei 15-Jährige einen Fußball versehentlich in ein angrenzendes Grundstück geschossen hatten, klingelten Sie bei dem dem 77-jährigen Rentner und baten um den Ball. Doch der Mann verweigerte die Herausgabe. Kurz darauf musste die Polizei anrücken. Allerdings zeigte sich der Holzkirchner auch gegenüber den Beamten nicht sehr kooperativ. Den Ball wollte er partout nicht herausgeben.
“Kein zivilrechtlicher Schaden”
So wurde Anzeige wegen Unterschlagung eines Balles erstattet. Hinzu kam noch, dass die Beamten telefonisch mit dem Rechtsanwalt des Rentners – ebenfalls Holzkirchner – sprachen und dieser dem 77-Jährigen ebenfalls zur Einbehaltung rat. Somit musste auch gegen den Anwalt Anzeige wegen Anstiftung zur Unterschlagung erstattet werden.
Wie die Beamten erklären, habe jedoch kein zivilrechtlicher Schaden vorgelegen, welcher die Einbehaltung des Balles gerechtfertigt hätte. Das bedeutet es war beispielsweise keine Scheibe zu Bruch gegangenen oder Pflanzen beschädigt. Trotzdem war es den Polizisten nicht möglich, den Ball zurückzuholen, da “Maßnahmen wie eine Durchsuchung des Anwesens nach aktuellem Recht außer Verhältnis stehen.” Doch die Meldung endet einigermaßen versöhnlich: Denn die Burschen haben ja noch einen zweiten Ball. Das Spiel konnte also weitergehen.
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