Weil ihr kirchlicher Arbeitgeber gleichgeschlechtliche Ehen nicht akzeptierte, musste eine Hortleiterin aus Holzkirchen ihr Arbeitsverhältnis beenden. In einem Brief an die Eltern, deren Kinder sie betreute, schrieb sie im April 2015:
Ich werde im Juli meine Freundin heiraten. Weil dieser Schritt nicht mit der Grundordnung der katholischen Kirche vereinbar ist, muss ich die Hortleitung abgeben.
Der Vorfall sorgte für großes Aufsehen und Kritik von Seiten der Politik. So stellte die Holzkirchner SPD einen Antrag im Gemeinderat, mit dem die Caritas schriftlich zur Gleichbehandlung gezwungen werden sollte. Werde dem nicht Folge geleistet, drohe der Entzug der staatlichen Trägerschaft. Denn die meisten Betreuungseinrichtungen beziehen Fördermittel aus Steuergeldern, so auch die Caritas. Aus diesem Grund sollen auch dort die Grundwerte des Grundgesetztes gelten. Dazu zählt das Diskriminierungsverbot bezüglich der sexuellen oder religiösen Orientierung.
„Sobald Steuergelder im Spiel sind, kann nicht die Grundordnung des kirchlichen Dienstes über Menschenrechten und den Grundwerten des Grundgesetztes stehen“, so Thomas Hünerfauth von der SPD im Mai letzten Jahres. Zu deren Einhaltung sollten sich alle betroffenen Einrichtungen schriftlich verpflichten.
SPD verfolgt Ziel weiter
Doch der Antrag scheiterte seinerzeit an “Formalien”, wie Hünerfauth heute auf Nachfrage erklärte. Dieser wurde aufgrund der möglichen landkreisübergreifenden Relevanz des Themas im Juli dieses Jahres vom Landratsamt Miesbach überprüft und als rechtswidrig erklärt.
Letztlich erübrigten sich die Bemühen der SPD, da die Deutsche Bischofskonferenz schließlich mitteilte, dass die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands eine Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ beschlossen hatte. Die Novelle betraf das kollektive und das individuelle Arbeitsrecht und trat zum 1. August 2015 in Kraft. Als Konsequenz aus dieser Änderung durfte auch die lesbische Hortleiterin aus Holzkirchen nach einem Urlaub wieder in ihre Führungsposition zurückkehren.
Doch noch ruht die SPD nicht. Sie stellen für die kommende Gemeinderatsitzung am Dienstag erneut einen Antrag zur “Aufnahme eines Antidiskriminierungsgrundsatzes in Verträgen mit Personal von externen Trägern zur Kinderbetreuung”. Hünerfauth erklärt:
Wir fordern, dass in allen Neuverträgen mit externen Trägern niemand aufgrund seiner sexuellen Neigung diskriminiert wird.
Der Antrag sei inhaltlich der gleiche, wie der im Sommer und verfolge das gleiche Ziel. Nur die Formulierung habe man etwas geändert. Der Gemeinderat wird kommende Woche nun über den Antrag abstimmen.
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