Hund stinkt, Nachbar stinkig

Nachbarn vor Gericht: Als eine Otterfingerin im vergangenen Jahr „Scheißkerl, der nach Scheiße stinkt“ sagte, fühlte sich ihr Nachbar angesprochen – und zeigte die Frau an. Dabei war er gar nicht gemeint.

Hunde können trotz treuem Blick schonmal müffeln - "stinkender Scheißkerl" ist aber dann vielleicht doch etwas hart. (Foto: Symbolbild, Jan De Bondt/freeimages.com)
Hunde können trotz treuem Blick schonmal müffeln – “stinkender Scheißkerl” ist aber dann vielleicht doch etwas hart. (Foto: Symbolbild, Jan De Bondt/freeimages.com)

Wer nebeneinander wohnt, muss noch lange nicht befreundet sein. Nachbarschaftsstreit gibt es überall, manchmal artet er auch aus. Dann kann es auch schnell mal passieren, dass einer den anderen anzeigt – so geschehen im vergangenen Oktober in Otterfing. Deshalb trafen sich jetzt eine 53-Jährige und ihr 48-jähriger Nachbar vor Gericht, berichtet der „Holzkirchner Merkur“. Der Vorwurf: Beleidigung. Und zwar mit den Worten:

Du bist ein Scheißkerl, der nach Scheiße stinkt.

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Nicht gerade nett, dachte sich der 48-Jährige und zeigte seine Nachbarin an. Dabei gab es wie so oft eine unschöne Vorgeschichte, wie sich nun offenbar vor dem Amtsgericht Miesbach herausstellte. Der Nachbar habe laut der Angeklagten, nachdem er vor rund anderthalb Jahren in das Mehrfamilienhaus zog, gesagt, „dass wir Bayern ein arrogantes Pack sind“.

Der Konflikt mit dem Saarländer sei seitdem immer wieder eskaliert. Der 48-Jährige behauptet, dass seine Nachbarin nachts oft betrunken sei, rumschreie und mit Türen knalle. Nicht verwunderlich also, dass es nicht die erste Anzeige war: Der Mann hatte seine 53-jährige Nachbarin im Verdacht, sein Auto zerkratzt zu haben – jedoch keine Beweise. Also wurde das Verfahren eingestellt. Den Vorwurf, dass der 48-Jährige ihr im Gegenzug mehrfach den „Stinkefinger“ gezeigt habe, konnte die Angeklagte ihrerseits auch nicht belegen.

Zeus ist schuld

Der aktuelle Fall dürfte jedoch den vorerst kuriosesten Höhepunkt darstellen. Denn wie die 53-Jährige vor Gericht beteuerte, habe sie mit dem Ausruf gar nicht den Nachbarn, sondern ihren kleinen Hund „Zeus“ gemeint. Der Hund müsse in einer Jauchegrube gelandet sein und habe deshalb unglaublich schlecht gerochen, vermutet sie.

Also wurde aus „Zeus“ kurzerhand „Scheißkerl“. Nur dumm, dass der Nachbar in Hörweite war und aufgrund der Vorgeschichte an eine Beleidigung seiner Person glaubte. Am Ende stand dennoch ein Freispruch. Richter Walter Leitner nahm der Angeklagten ihre Begründung ab, der Ausdruck passe auch auf einen Hund.

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