„Ich bringe euch alle um“

Ein 61-jähriger Gerüstbauer aus Holzkirchen stand heute als Angeklagter vor dem Amtsgericht in Miesbach. Er hatte im September vergangenen Jahres Mitarbeiter des Jugendamtes mit dem Tode bedroht und angekündigt, das Jugendamt zu sprengen.

In diesem Jugendamt hat ein 61-jähriger Holzkirchner die Mitarbeiter bedroht und angekündigt, das Gebäude in die Luft sprengen.

Bei einem Termin beim Jugendamt in Miesbach war ein Mann so aufgebracht, dass er drohte, die beiden Sachbearbeiterinnen und die anderen Kolleginnen zu ermorden, und das Gebäude in die Luft zu sprengen. Der Mann und seine im Jahr 2014 verstorbene Frau hatten sich mehr als elf Jahre um die Enkeltochter der Frau gekümmert. Nach dem Tod der Ehefrau wurde dem Mann das Sorgerecht entzogen, und die 11-jährige kam zu einer Pflegefamilie.

„Ich hatte einen Gerichtstermin – in der Zeit haben sie das Kind aus der Schule geholt und alle seine Sachen bei mir zusammengepackt“ berichtete der Holzkirchner heute vor Gericht:

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Das ist doch nicht richtig!

Er habe sich mit seiner Frau immer um das Mädchen gekümmert und war jetzt bereit, alle Auflagen zu erfüllen, um ein erweitertes Besuchsrecht zu erhalten. „Ich wollte mit dem Kind nach Florida fliegen und den Europa-Park besuchen“, erzählte der Angeklagte. „Ich hatte die Reisen gebucht und die Zusage vom Jugendamt. Dann durfte ich sie plötzlich doch nicht mitnehmen.“

Geschenke behindern Erziehungsmaßnahmen

So sei es immer wieder gegangen. Der 61-Jährige hatte für das Kind, das er seine Enkelin nennt, einen Laptop zu Weihnachten gekauft, Handys verschenkt, das Mädchen auf seine Kreditkarte einkaufen lassen. Immer wieder seien diese Geschenke verschwunden oder durch die nun verantwortliche Pflegefamilie nicht übergeben worden.

„Es hieß, ich sei zu alt und bräuchte eine Partnerin“, sagte der Beschuldigte weiter aus. “Dabei war meine Frau erst ein halbes Jahr tot.“ Eine als Zeugin geladene Mitarbeiterin des Jugendamtes erklärte, dass bei dem besagten Termin im Jugendamt die Geschenke – wie beispielsweise das Handy – seitens des Angeklagten unterbunden werden sollten. Die Zeugin:

Die Pflegefamilie hatte das Gefühl, dass die Geschenke des Angeklagten ihre Erziehungsbemühungen zunichte machen würden.

Über die Handys hatte der Angeklagte täglich Kontakt zu dem Kind. Wollten die Pflegeeltern dem Mädchen Grenzen setzen, sprang der Beschuldigte mit seiner Kreditkarte ein. Laut Zeugin sei das Gespräch im Jugendamt eskaliert.

„Der Mann war bereits aufgebracht als er ankam und hat dann seinem Frust Luft gemacht“, erläutert die Sozialarbeiterin. „Wir sprechen zwar immer von der Enkelin des Angeklagten, aber es besteht keine Blutsverwandtschaft.“

Immer wieder Gewalt angedroht

In einer vorangegangenen Gerichtsverhandlung sei entscheiden worden, dass der Beschuldigte sich nicht als Pflegevater eigne. Wie die Mitarbeiterin des Jugendamtes später herausfand, sei der Holzkirchner bei der Gelegenheit schon derartig aufgebracht gewesen, dass der Sicherheitsdienst zur Hilfe gerufen werden musste. Er habe gedroht, die Pflegefamilie „kalt zu machen“.

Daraufhin sah sich diese nicht mehr in der Lage, die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten. Die mittlerweile 12-Jährige wurde in Obhut genommen und befindet sich derzeit in einem Jugendheim. Aus Angst traf das Jugendamtes ebenfalls Maßnahmen zum Selbstschutz. Man installierte eine Alarmanlage und achtete verstärkt darauf, Türen verschlossen zu halten. Die Mitarbeiterin selbst gab den Fall ab und meldete sich krank. „Ich habe heute noch Angst“, sagte sie.

Kind bis heute nicht wieder gesehen

Seit dem Vorfall hat der Angeklagte das Mädchen nicht mehr sehen dürfen. Immer wieder betont er, es ei ihm immer nur um das Kind gegangen. Doch die Aussagen der Beteiligten – der Jugendamt-Mitarbeiterin, der Pflegefamilie und der leiblichen drogenabhängigen Kindesmutter – machten die Angst vor der Gewalt des Angeklagten deutlich.

Richter Leitner meint dementsprechend zu dem Angeklagten:

Sie haben die Situation mit ihrer Drohung nur verschlimmert.

Der Angeklagte erklärte, er sei eben sehr aufgebracht gewesen. Er sehe ein, dass er sich völlig falsch verhaltet habe. Die Sozialarbeiterin bestätigte, eine schriftliche Entschuldigung erhalten zu haben. Richter Walter Leitner regte die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe an eine gemeinnützige Organisation an.

Die Staatsanwaltschaft war einverstanden, der Angeklagte jedoch zeigte sich so widerstrebend, dass Richter Leitner sein Angebot schon fast wieder zurückzog. Nur die Erklärung, dass es hier ja nicht um das Sorgerecht ginge, sondern um die Bedrohung, die der Angeklagte ja auch zugegeben habe, bewegte den Angeklagten einzuwilligen. Er zahlt nun 1.500 Euro an den Kinderschutzbund.

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