Mit dem Schiff in die Schule

„Ich geh’ in die Schule.“ Das ist oft leichter gesagt als getan. Denn die Schulwegbeförderung stellt eine große logistische Herausforderung dar – für Eltern, Schüler, Schulen, Busunternehmer, Gemeinden und Behörden. Und manchmal helfen auch die geltenden Regelungen nicht weiter.

Sebastian beispielsweise wohnt „zu nah“ an der Schule. Nur einen guten Kilometer ist es von zuhause bis dorthin. Mit dem Bus darf er nicht kostenlos mitfahren. Das ist gesetzlich geregelt. Dieses Privileg genießt nur, wer über zwei Kilometer entfernt lebt.

Da Sebastians Mutter alleinerziehend ist und früh das Haus verlässt, kann sie ihn nicht jeden Morgen selbst hinbringen. Sebastians größtes Problem: die gefährliche Mariensteiner Kreuzung zu überqueren, um in die nahe gelegene Grundschule zu gelangen.

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Die Mutter des Jungen stellte kurzerhand einen Antrag an die Gemeinde Waakirchen, dass ihr Sohn mit dem Schulbus mitfahren darf. Bürgermeister Sepp Hartl signalisierte in der jüngsten Sitzung: „Ich kann die Leute schon verstehen”. Und auch der Gemeinderat pflichtete Hartl bei. Einstimmig beschlossen – der Grundschüler darf ab sofort mit dem Bus an seiner Schule vorfahren.

Grundsätzlich liegt die Bildungshoheit bei den Ländern, auch was die Beförderung der Schüler zu den Schulen angeht. Jedes Bundesland regelt in speziellen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, wie die Beförderung zu organisieren ist und wer die Kosten dafür trägt. Oft werden die Kosten, die durch den öffentlichen Nahverkehr enstehen, bezuschusst oder in ländlichen Gebieten die Beförderung mit speziellen Schulbussen gewährleistet.

Die Grundschulen

Bei den Grundschulen sind die Gemeinden für die Schulwegbeförderung zuständig. „Am Anfang des Schuljahres ist es immer ein großes Kuddel-Muddel“, weiß Thomas Reckermann von der Grundschule Kreuth. 86 Kinder kommen zur Zeit tagtäglich hierher. 36 mit dem Schulbus, einige mit den Eltern, drei mit dem Taxi. Die Busverbindung nach Glashütte ist nicht ständig gewährleistet.

Eigentlich ist Reckermann Hausmeister, kümmert sich aber auch darum, dass die Kinder nach Schulschluss wieder sicher nach Hause kommen. „Busaufsicht“ nennt man das, wenn er die Kinder vom Klassenzimmer nach draußen begleitet und schaut, dass sie „keinen Schmarrn machen“.

Logistische Herausforderungen

Gleich mehrere Herausforderungen meistert er: die Kinder richtig zu „kanalisieren“. Denn manche werden von den Eltern abgeholt, andere gehen in den benachbarten Hort, wieder andere müssen mit dem Bus fahren. Anfangs funktioniert das nicht immer auf Anhieb.

Das Unterrichts-Ende in den Klassen ist unterschiedlich: 11.35 Uhr, 12.20 Uhr, 13.05 Uhr. Nicht immer geht sofort ein Bus, denn Kreuth teilt sich die Busse mit der Rottacher Schule. Da heißt es aufpassen, dass auch jeder seinen Bus bekommt. Ungut wäre es, wenn mal aus Versehen ein Kind „stehen gelassen wird.“ Aber das passiert eigentlich nie, sagt Reckermann.

In jeder Kommune läuft die Beförderung anders. Während in Tegernsee kein einziges Kind mit dem Bus zur Grundschule kommt, weil der Schulsprengel sehr klein ist (ausgenommen Gastschüler), sind es in Rottach-Egern laut Kämmerei über 40 Prozent sogenannte „Fahrschüler“.

Die Grundschule Gmund zählt über 100 Kinder, die mit dem Öffentlichen Nahverkehr gebracht werden. Ähnlich wie in Tegernsee ist auch der Wiesseer Sprengel sehr klein, was dazu führt, dass die meisten Kinder zu Fuß oder mit dem „Eltern-Taxi“ zur Schule kommen. Lediglich die Schüler aus den nördlichen Ortsteilen fahren mit dem Nahverkehr.

Mit dem Schiff über den See

Für die Schülerbeförderung an weiterführenden Schulen sind nicht die Gemeinden zuständig, sondern der Landkreis. Insgesamt, so die Zahlen 2011/12 aus dem Landratsamt, fahren 1.645 Schüler mit dem RVO, 1.147 mit der BOB und 248 mit dem MVV zum Pauken.

Einige Wiesseer Schüler leisteten sich früher sogar den „Luxus“, mit dem Schiff über den Tegernsee hinweg ins Tegernseer Gymnasium zu schippern. Die Beförderung der „großen Schüler“ kostete den Landkreis über 3,1 Millionen Euro.

Bis zur Zehnten Klasse besteht laut Gesetz nur Anspruch auf Kostenfreiheit für den Besuch der nächstgelegenen Schule. Und auch nur, wenn das Bildungsinstitut mehr als zwei Kilometer vom Zuhause entfernt ist, beziehungsweise drei im Fall einer weiterführenden Schule. Ab der 11. Klasse muss man selbst für die Beförderung sorgen. Erst im Nachhinein kann ein Antrag auf Kostenerstattung beim Landratsamt Miesbach gestellt werden. Einen Eigenanteil von 420 Euro muss man dabei selbst tragen. Es sei denn, im Haushalt leben mindestens drei Kinder, für die man Kindergeld bezieht.

Sebastian aus Hauserdörfl kann sich erstmal entspannt im Schulbus zurücklehnen. Jedenfalls bis zu den nächsten Sommerferien. Denn der Waakirchner Gemeinderat hat die Mitfahrt bis dahin genehmigt. Für August ist die Fertigstellung des Kreisels an der Mariensteiner Kreuzung geplant. Dann soll eine Querungshilfe das Gefahrenpotential entschärfen.

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