“Ich habe ihm vertraut – das war ein Fehler”

Ein Jahr und elf Monate auf Bewährung. Bei seinem Urteil gegen den Gmunder Rechtsanwalt Walter B. blieb das Münchner Landgericht deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß.

Der Vorwurf: der frühere Präsident des elitären Peutinger Collegiums hatte zusammen mit einem Komplizen eine Frau in den Ruin getrieben. Wegen Untreue verurteilte ihn der Richter nun zu der Haftstrafe. Zwar muss der 70-Jährige nicht ins Gefängnis. Der Absturz ist trotzdem immens. Auch seine Anwalts-Zulassung steht auf dem Spiel.

37 Verhandlungstage

Fast eineinhalb Jahre dauert der Prozess vor dem Landgericht München I. Vergangenen Donnerstag fällt das Urteil dann am 37. Verhandlungstag. Walter B. wird zu Untreue in elf Fällen verurteilt. Der Richter ordnet eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten an. B. gibt unserer Redaktion heute früh telefonisch Auskunft zu dem Urteil.

Der 70-Jährige wirkt geknickt und erzählt von den Anschuldigungen, die gegen ihn vorliegen: „Ich hätte gegen eine Auflage verstoßen, auf einen hohen Geldbetrag aufzupassen.“ Es geht um viele zehntausend Euro, die er und sein Komplize eine Tegernseer Erbin gekostet haben soll. Letztentlich summierte es sich offenbar auf eine Million Euro. B. schiebt die Schuld auf seinen Geschäftspartner, dem er vertraut hatte. Vorher war er nie straffällig geworden.

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„Er erschien zuverlässig,“ so der Gmunder. Es geht um seinen Mitangeklagten Hans-Georg M., (65) – ein einschlägig vorbestrafter Geschäftsmann vom Ammersee. M. musste bereits wegen Insolvenzverschleppung eine Freiheitsstrafe verbüßen und dreimal wegen seiner desolaten finanziellen Situation eine eidesstattliche Versicherung ablegen. Im Gegensatz zum Gmunder Anwalt muss M. nun wegen Untreue in 20 Fällen für drei Jahre und drei Monate in Haft. Beide bestreiten die Vorwürfe.

Erbin in Ruin getrieben

Laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung kamen die Angeklagten, gemessen an der Forderung der Staatsanwaltschaft, noch glimpflich davon. Zehn und fünf Jahre Gefängnis hätte die Strafe geheißen, wäre es nach dem Ankläger gegangen. Den beiden wurde vorgeworfen, durch ein ausgeklügeltes System aus Firmen, Verträgen und Versprechungen eine Frau in den Jahren 2006 und 2007 um ihren ererbten Immobilienbesitz gebracht und in den Ruin getrieben zu haben. Immer wieder hätten sie Geld vom Opfer genommen, deren Vermögen sie eigentlich sichern sollten.

Die Erbin war laut Anklage einerseits Eigentümerin eines umfangreichen Immobilienbesitzes geworden, dessen Wert sich auf mindestens 1,7 Millionen Euro belief. Andererseits stand im Oktober 2006 die Zwangsversteigerung ihres Wohnhauses in Rottach-Egern an, das auf eine Million Euro taxiert wurde. B. und M. sollen das Geld der Frau für ein Hotel abgezweigt haben, das sie in der Nähe von Augsburg betrieben. Die Tätigkeit des B., der eigentlich als Anwalt das Recht pflegen sollte, habe so zusätzlich Schuld angehäuft. Letzendlich heißt das Urteil „nur“ Untreue, nicht Betrug.

B. sieht sich betrogen

Ins Gefängnis muss Walter B. zwar nicht. Doch der gesellschaftliche und berufliche Abturz ist immens. Früher hatte er sich als Präsident des angesehenen Peutinger Collegiums in den “höheren Kreisen” bewegt. Man hatte sich in guten Häusern getroffen und Redner aus der Oberliga von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik eingeladen. Nach bekanntwerden der Vorwürfe im September 2011 war B. als Präsident zurückgetreten. Jetzt ist er höchstens noch „normales Mitglied“, wie das Collegium klarstellt.

Für den Gmunder ist das laut eigener Aussage doppelt bitter, sieht er sich doch durch den Komplizen getäuscht. Am Telefon kündigt der 70-Jährige an, auf alle Fälle in Revision gehen zu wollen.

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