Im Darknet bestellt und weiter vertickt

Die beiden Jugendlichen aus Valley und Waakirchen hatten sich das wohl ganz einfach vorgestellt: Online bestellen, Anlieferung in einem neutralen Päckchen und dann ganz einfach das Marihuana und die Amphetamine weiterverkaufen. Doch sie wurden erwischt.

Wegen Handel mit Marihuana und Amphetaminen standen jetzt zwei Jugendliche vor dem Amtsrichter
Wegen Handel mit Marihuana und Amphetaminen standen jetzt zwei Jugendliche vor dem Amtsrichter

„Dark Web“ oder „DarkNet-Markt“ ist die Bezeichnung für den Teil des Internets, der über Peer-to-Peer-Verbindungen besteht und auch nicht über die normalen Suchmaschinen zu finden ist.

Das dient der Datensicherheit. Eine Überwachung ist kaum möglich. Daher ist es auch eine beliebte Plattform für die Abwicklung halb-legaler und illegaler Transaktionen. Der Zugang ist nicht so einfach wie bei den gängigen Online-Händlern, aber die hier angebotenen Waren bringen auch gern mal ein paar Jahre Knast ein.

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Online shopping auf der dunklen Seite

Ins Gefängnis müssen zwei Jugendliche aus Valley und Waakirchen zwar nicht. Doch das Vergehen für das sie heute vor Gericht standen, ist nicht ohne. Bestellt hatten die beiden unter anderem auf der Plattform „Agora“, die aus dem Dark Net agierte. Sie ist im Spätsommer 2015 eingestellt worden. Kurz darauf wurden auch die beiden Dealer erwischt.

Zwölf bis 14 Euro für das Gramm Marihuana, zehn Euro pro Gramm Amphetamine sollen sie kassiert haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Handel in 14 Fällen vor. Die Vermutung der Anklage: ungefähr ein Viertel der bestellten Menge ging für den Eigenverbrauch auf.

Zu der Zeit waren die Valleyerin und der Waakirchner ein Paar, das sich in einer schwierigen Lebensphase getroffen und zusammengerauft hatte. Beide hatten einen gemeinsamen Freund, der sich kurz zuvor das Leben genommen hatte. Das Mädchen musste daraufhin in psychiatrische Behandlung, nimmt heute noch Psychopharmaka, er schmiss seine Ausbildung. Bis zum Herbst 2015 betrieben sie ihren Handel. Der Rechtsanwalt des Waakirchners fand bei der heutigen Verhandlung klare Worte zum Konsum:

Die haben wie die Affen gekifft.

Heute jedoch scheinen die beiden clean zu sein. Selbst die Staatsanwaltschaft gestand ihnen vor dem Miesbacher Amtsgericht zu, dass sie eindeutig nicht wie Konsumenten aussehen. Beide nehmen auch an Screenings teil, bei denen ihnen Blut abgenommen und auf Drogen untersucht wird.

Neue Liebe, neue Freunde, neues Leben

Beide sind heute auch nicht mehr zusammen, von ihrem alten Freundeskreis haben sie sich getrennt. Die Valleyerin hat eine feste Arbeitsstelle als Verkäuferin, er ist in einer neuen Ausbildung, die er nun unbedingt abschließen will.

Trotz des guten Eindrucks forderte der Staatsanwalt drei Wochen Dauerarrest, die Fortsetzung der Screenings, sowie die Übernahme der Kosten des Verfahrens. Die Rechtsanwälte bewerteten den früheren Konsum der beiden als deutlich höher als von der Staatsanwaltschaft angegeben. Damit wollte die Verteidigung zeigen, dass der damalige Kauf der Drogen nur zu kleinen Teilen zum Drogenhandel erfolgte.

Doch Richter Klaus-Jürgen Schmid befand die Angeklagten für schuldig und verhängte für beide eine Jugendstrafe, die auf zwei Jahre Bewährung hinausläuft. Zudem müssen eine Geldstrafe leisten, die sich in Summe mit dem bereits beschlagnahmten Geld auf jeweils 2.700 Euro beläuft. Die Teilnahme an den Drogen-Screenings wird zudem als Bewährungsauflage festgeschrieben. Sind die Screenings innerhalb des nächsten Jahres positiv, kann jeder der beiden wieder vor Gericht landen.

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