Im Klärwerk ist noch Platz für Großes

Für Bauherren sind Einwohnergleichwerte (EGW) das Damoklesschwert, das über ihrem Traumhaus schwebt. Sie bestimmen, wie viel Abwasser geklärt werden kann. Mit jedem neuen Bau, den die Gemeinden erlauben, werden es weniger. Bis sie aufgebraucht sind. Dann ist Schluss mit Bauen.

Davon ist man im Tal allerdings noch weit entfernt. Daher, so ist man sich in den Rathäusern einig, sind die EGW auch kein Mittel gegen unerwünschte Bauvorhaben. Das war auch schon mal anders.

Das zentrale Klärwerk in Louisenthal.
Das zentrale Klärwerk in Louisenthal.

Seit der Erneuerung des Klärwerks in Gmund und der Errichtung der Ringkanalisation ist das Klärwerk auf 60.000 Einwohnergleichwerte (EGW) ausgelegt. EGW sind das Maß für die Belastung des Abwassers mit organisch abbaubaren Stoffen, die ein Klärwerk verarbeiten kann. 

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Die 60.000 EGW teilen sich die Talgemeinden laut Satzung des Abwasserzweckverbandes Tegernsee (AZV) untereinander auf. Die Gemeinde Bad Wiessee hat mit 12.849 EGW gut ein Fünftel des Kontingents. Gmund hat 18.785 EGW. Kreuth bekommt nur etwa zehn Prozent der Kapazität, nämlich 6.081 EGW. Rottach-Egern 11.482 EGW und die Stadt Tegernsee 10.803 EGW.

Baugenehmigung nur mit genehmigter Abwasserleitung

Für jede Baugenehmigung, die erteilt wird, müssen entsprechend dem Bauvorhaben EGW vom Konto der Gemeinden abgezogen. Wie viele für ein Bauprojekt benötigt werden, ist in der EGW-Satzung des AZV festgelegt: So werden für einen Sitzplatz im Clubgebäude oder für einen Schüler in der Schule 0,1 EGW berechnet. Für einen vollbeschäftigten Arbeitnehmer im Handwerks- oder Gewerbebetrieb werden 0,2 EGW berechnet. Für jeden Sitzplatz im Restaurant 0,3 und für jedes Hotelbett 0,6 EGW. Je nach Wohnfläche werden für Wohnungen und Häuser zwischen 1 und 2,1 EGW berechnet.

Sind die EGW aufgebraucht, kann keine Baugenehmigung mehr erteilt werden, betonen Richard Kölbl, Betriebsleiter des AZV, Franz Zierer vom Gmunder Bauamt, Walter Hübsch, Bauamtsleiter von Rottach-Egern, und sein Kollege aus Bad Wiessee Helmut Köckeis unabhängig voneinander:

Das Baurecht schreibt vor, dass Vorhaben nur dann genehmigt werden, wenn sie auch erschlossen werden können.

Zum Erschließen gehört neben Straßen und dem Anschluss von Wasser- und Stromleitungen auch die Abwasserentsorgung. Ohne freie EGW gibt es also keinen neuen Anschluss und damit keinen neuen Bau. Die Beseitigung des Abwassers muss laut Artikel 41 der Bayerischen Bauordnung gesichert sein.

Gleichermaßen werden mit jeder Stilllegung von Betrieben und jedem Abriss von Gebäuden auch wieder EGW frei und fallen an die Gemeinde zurück. Sollte beispielsweise die Brauerei einmal stillgelegt werden, kann – laut Satzung – die Stadt Tegernsee 3.000 EGW auf ihr Konto „zurückbuchen“. 

Im Falle der teilweisen oder völligen Stilllegung des genannten Betriebes obliegt die Verwendung der dadurch frei werdenden EGW ausschließlich der Stadt Tegernsee. Die Maschinen- und Bütten-Papierfabrik ist mit 2.000 EGW im Kontingent der Gemeinde Gmund enthalten. Für die Papierfabrik Louisenthal schlagen sogar 10.400 EGW zu Buche.

Hamster-Bauanträge vor Klärwerkserneuerung

Knapp waren die EGW zuletzt zwischen 1971 und 2000, sagt Bauamtsleiter Walter Hübsch. Also vor der Klärwerkserneuerung. Damals habe es, so Hübsch, Wartelisten gegeben. Das habe dazu geführt, dass Eltern schon für kleine Kinder Baugenehmigungen beantragt hätten, damit diese sich in späteren Jahren als Erwachsene mal ein Haus bauen können.

Gebaut werden könne nämlich auch in knappen Zeiten trotzdem, wenn für die betroffenen Grundstücke bereits Bauvorbescheide erteilt und damit die dafür nötigen EGW verrechnet worden sind, erklärt Hübsch. Diese gelten drei Jahre und könnten nach zwei Jahren wieder verlängert werden. Bis diese reservierten, indes ungenutzten EGW wieder frei werden, kann es also dauern.

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So weit werde es erst mal aber nicht kommen, sind sich die Bauamtsleiter Hübsch und Köckeis sicher. Von den 12.849 EGW, die Bad Wiessee laut Satzung verteilen kann, seien noch 1.380 übrig, erklärte beispielsweise Bürgermeister Peter Höß bei der letzten Wiesseer Bürgerversammlung. Diese werden zwar „spürbar abnehmen, wenn die anstehenden Großprojekte genehmigt sind“, ist sich Köckeis sicher. Zustände wie vor 20 Jahren erwartet er aber keine mehr. Auch in Rottach-Egern gäbe es noch ausreichend EGW, sagt Hübsch, der aber keine genauen Zahlen nennen will.

Genaue Zahlen der verbleibenden Einwohnergleichwerte sind auch aus den anderen Gemeinden im Tal nicht zu bekommen. Knapp scheinen sie aber nicht zu sein. Zur gezielten Verhinderung von Bauvorhaben, wie es manchmal kolportiert wird, taugen die EGW sowieso nicht. 

Zwar sagt auch der Kreuther Bürgermeister Josef Bierschneider, dass „für die Erteilung einer Baugenehmigung durch das Landratsamt die abwassermäßige Erschließung eine Grundvoraussetzung ist“ und dafür auch keine Ausnahmen bekannt seien. Allerdings können die Gemeinden die EGW auch nicht nach Belieben zurückhalten. Solange das Klärwerk ausreichend Kapazität hat und noch Einwohnergleichwerte verfügbar sind, werden diese auch an alle Bauträger gleich ausgegeben. 

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