In Tegernsee haben illegale Vermieter keine Chance

In Schliersee sind zehn Prozent der Ferienwohnungen nach einer Prüfung mit dem Bauamt als nicht genehmigt eingestuft worden. Die Aufregung war groß. Doch wie sieht es am Tegernsee mit den vermeintlich schwarzen Schafen unter den Vermietern aus?

Die Stadt Tegernsee sieht seit Jahren bei den privaten Ferienwohnungen ganz genau hin.

Vergangene Woche berichteten wir über Probleme bei der Vermietung von Ferienwohnungen am Nachbarsee Schliersee. 36 private Vermieter bekamen Post von der Gemeinde. Der Vorwurf: Illegale Vermietung von Wohnraum an Touristen. Dabei handelt es sich wohl um Ortsansässige, die seit Jahren ganz offiziell Gästewohnungen und Betten anbieten. Zu illegalen Vermietern wurden die angeschriebenen Schlierseer dennoch, weil sie einige Gesetzesänderung in den vergangenen Jahren übersehen haben.

In diesem Zusammenhang warfen wir ebenfalls einen Blick auf das Tegernseer Tal. Wiessees Bürgermeister Robert Kühn berichtete, dass es auch in seiner Gemeinde immer wieder zu Verstößen gegen das geltende Recht kommen würde. Und auch ein Sprecher der Tegernseer Tal Tourismus GmbH räumte einzelne Verstöße bei den Vermietern ein.

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Nun meldet sich auch Bürgermeister Johannes Hagn aus Tegernsee zu Wort. Hagn erklärt, dass in seiner Stadt bereits seit 2015 die Rechtmäßigkeit der angebotenen touristischen Unterkünfte überprüft werde. Dabei werde, wie jetzt auch in Schliersee geschehen, das direkt anwendbare Baurecht zur Überprüfung herangezogen:

Die Stadt Tegernsee hat im Juni 2015 überprüft (Internet, Gastgeberverzeichnis, Bauunterlagen), wer in Tegernsee Ferienwohnungen anbietet.

Dabei wurde damals geprüft, ob diese Ferienwohnungen einerseits ordnungsgemäß gemeldet waren und zusätzlich nach dem Baurecht eine behördliche Genehmigung vorliege – da die Nutzung einer Wohnung als Urlauberunterkunft eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung darstelle, erklärt der Bürgermeister den Vorgang. Zwingend erforderlich für diese Nutzungsänderung sei ein Bauantrag des Vermieters. Das, so Hagn weiter, gebe den Kommunen in touristischen Gebieten durchaus die Möglichkeit der Regulierung des Angebotes.

Zahl der Anträge auf Nutzungsänderung stark rückläufig

2015 seien mehrere Vermieter von der Stadt kontaktiert worden, bei denen keine Nutzungsänderungen beantragt worden war. Sie wurden zur Einreichung der entsprechenden Unterlagen aufgefordert. Genaue Zahlen nennt Hagn nicht, doch berichtet:

Einige Anbieter haben die Wohnungen daraufhin vom Markt genommen, bei zwei Wohnungen ist mir bekannt, dass diese wieder fest vermietet werden.

Seither prüfe die Stadt Tegernsee regelmäßig, ob unzulässige Vermietungen stattfinden. Damit sei gewährleistet, so der Bürgermeister, dass in Tegernsee kein Wohnraum mehr zweckentfremdet werde. Das System funktioniere durch die engmaschige Prüfung optimal. In diesem Zusammenhang verwies Hagn auch auf die inzwischen stark rückläufige Zahl der Anträge auf eine Nutzungsänderung in seiner Kommune.

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