Das bayerische Kabinett hat sich heute auf ein “umfangreiches Öffnungskonzept” geeinigt, das ab Montag, den 7. Juni, gelten soll. Aufgrund der sinkenden Inzidenz und der steigenden Zahl der Geimpften wird ab Montag außerdem der Katastrophenfall aufgehoben. Diese Lockerungen kommen nun ab dem 7.06.2021 auf uns zu:
Kontaktbeschränkungen
Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich ebenfalls bis zu zehn Personen treffen, allerdings spielt es dann keine Rolle mehr, aus wie vielen Haushalten sie stammen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
Bei privaten Veranstaltungen und Festen wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Taufen sollen die Kontaktregeln sogar noch lockerer werden. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich ab Montag im Außenbereich 50 Leute zum Feiern treffen, innen bis zu 25 – allerdings gilt in beiden Fällen eine Testpflicht. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 sind bei privaten Feiern bis zu 100 Personen draußen und 50 drinnen erlaubt – ohne Testpflicht. Auch hier werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.
Innengastronomie
Ab Montag dürfen Gastronomen in Bayern bei einer Inzidenz unter 100 wieder Gäste in Innenräumen empfangen – mit entsprechendem Hygiene-Konzept. Sowohl in der Innen- als auch in der Außengastronomie darf der Betrieb dann bis 24 Uhr laufen. Die Testpflicht gilt weiterhin bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100. Bars und Diskotheken bleiben geschlossen.
Einzelhandel
Wer im Einzelhandel einkaufen gehen will, braucht künftig bei einer Inzidenz unter 100 keinen Termin mehr. Die Maskenpflicht in Geschäften bleibt weiterhin bestehen. Ebenso die Regel, dass die erlaubte Kundenanzahl von der Größe des Geschäfts abhängt. Einen negativen Test müssen die Kunden bei einer Inzidenz unter 100 nicht vorzeigen.
Kultur(-veranstaltungen)
Bei Veranstaltungen im Freien sind künftig 500 Besucher anstatt wie bislang 250 erlaubt – mit Maske und auf einem festen Sitzplatz. Ab einer Inzidenz über 50 besteht die Testpflicht. Die bisherigen Regeln für Gottesdienste bleiben erhalten, allerdings wird das Singen zukünftig mit Maske erlaubt sein.
Sport-Aktivitäten
Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind bis zu 500 Menschen erlaubt, mit Maske und auf einem festen Sitzplatz. Bei einer Inzidenz über 50 muss zudem ein negativer Coronatest vorgezeigt werden.
Freizeitsport in Gruppen ist ab Montag ebenfalls nicht mehr begrenzt. Das bedeutet: Fußball oder Handball spielen mit der Mannschaft ist nun wieder erlaubt. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 50 müssen die Sportler aber einen negativen Coronatest vorlegen.
Freizeit
Betriebe wie Solarien, Saunen, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Bei einer Inzidenz über 50 brauchen Besucher einen Test, unter einer Inzidenz von 50 nicht.
Vorsichtige Lockerungen in Schulen und Kitas
In den Schulen sind ab dem 21. Juni Öffnungsschritte geplant. Dann dürfen bei einem Inzidenzwert unter 100 wieder alle Schüler in den Präsenzunterricht. Über 100 gibt es wieder Distanz- oder Wechselunterricht.
Die Testpflicht und Maskenpflicht für Schüler bleiben allerdings weiterhin bestehen. Beim Sportunterricht sind die Schüler aber künftig von der Maskenpflicht befreit. Eine weitere Lockerung: Die Testergebnisse aus der Schule sind auch nach dem Unterricht gültig, also zum Beispiel für das Fußballtraining.
Für Kitas, Krippen und den Hort sind ebenfalls ab dem 21. Juni Lockerungen geplant. Dann soll für die Kinder bei einer Inzidenz unter 100 wieder der Normalbetrieb in den Einrichtungen laufen, über 100 der eingeschränkte Regelbetrieb (in festen Gruppen).
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