Ist das Religion oder kann das weg?

Ein Buddha auf einem Grabstein im fränkischen Helmbrechts erregt derzeit die Gemüter: Ein Mann hatte die Statue auf dem Grab seiner Eltern abgestellt. Zu viel für den dort ansässigen Pfarrer, der die Statue als zu krassen Kontrast zum Christentum sah und sie entfernen ließ. Doch wie stehen die Pfarreien bei uns zu diesem Thema?

Sind im Landkreis Miesbach buddhistische Symbole auf katholischen Gräbern erlaubt?/ Bild: N. Kleim
Sind im Landkreis Miesbach buddhistische Symbole auf katholischen Gräbern erlaubt?/ Bild: N. Kleim

Darf ein nicht-christliches Symbol auf ein katholisches oder evangelisches Grab? Eine Buddha-Statue auf einem Grabstein im Bayerischen Oberland – wie würde das aussehen? Ist das überhaupt gesetzlich erlaubt? Um solche Fragen zu klären, regelt das bayerische Bestattungsgesetz alles rund um den Tod und die Beisetzung in Bayern. Darin steht geschrieben (Art. 8, Abs. 4):

In Friedhöfen der Kirchen oder Religionsgemeinschaften ist auch die Beisetzung Andersgläubiger, unter den für sie üblichen Formen und ohne räumliche Absonderung, zu gestatten, wenn eine andere geeignete Grabstätte nicht vorhanden ist. Bestattungs- und Totengedenkfeiern und die Gestaltung der Grabstätten dürfen das religiöse Empfinden der Kirche oder Religionsgemeinschaft nicht verletzen.

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Da steht es also: Die Gestaltung des Grabes darf die religiösen Glaubenssätze der Kirche nicht verletzten. Sehen das die Pfarrer im Landkreis genau so? Soviel sei schonmal verraten: Die Meinungen gehen auseinander.

Ein Buddha steht für Wiedergeburt

Der evangelische Pfarrer von Gmund, Andreas Kopp von Freymann, zum Beispiel macht sich darüber keinerlei Gedanken: „Wir haben keinen kirchlichen Friedhof, also betrifft mich das nicht, da muss ich mir den Kopf nicht darüber zerbrechen.”

Ganz anders sieht das Dekan Monsignore Walter Waldschütz von der katholischen Pfarrgemeinde Tegernsee-Egern-Kreuth. Auf die Frage, wie er denn reagieren würde, stünde da eine Buddha-Statue plötzlich auf einem Grab, sagte er:

Ich würde nicht aus dem Stegreif ‘Nein’ sagen. Ich würde mit der Person erst mal das Gespräch suchen und herausfinden, was sie dazu bewogen hat.

Dennoch sei eines auch für Waldschütz klar: In erster Linie sind es christliche Grabstätten. Und somit Zeichen für den christlichen Glauben und die Erlösung durch die Auferstehung. „Ein buddhistisches Symbol steht für die Wiedergeburt“. Was in krassem Widerspruch zum christlichen Glauben stehe. Waldschütz weiter:

In der heutigen Zeit müssen wir uns aber solche Fragen stellen und ich glaube, das würde mich nicht so sehr stören. Schlimmer finde ich es, wenn man die Kreuze von den Gipfeln unserer Berge schlägt.

Holzkirchens Bürgermeister Olaf von Löwis steht der Thematik gelassen entgegen. Er könne sich auf den gemeindlichen Friedhöfen am Kogl und am Oskar-von Miller-Platz keine derart drastischen Maßnahmen vorstellen. Überdies ging es in dem Fall in Franken mehr um Dekoration. Der Mann habe, so Löwis, die Buddha-Figur in erster Linie aus tiefer Verbundenheit zu Asien an das Grab seiner Eltern gestellt.

Für von Löwis falle so etwas dann auch unter “dezenten Schmuck”. “Eine solche Verzierung muss natürlich von der Gestaltung auch angemessen sein. Aber mich persönlich würde das nicht stören. Es gibt jedoch vielleicht andere Menschen, die sich an solchen Symbolen stören könnten, doch da appelliere ich an deren Toleranz.”

Die Friedhofsordnung greift

Doch wie sieht es aus, wenn jemand explizit beantragen würde, ein Grab mit Symbolen anderer Religionen gestalten zu dürfen. Hier kommt die Erzdiözese München und Freising als oberste Instanz ins Spiel. Der Pressesprecher der Erzdiözese, Christoph Kappes sagt:

Das braucht eine Entscheidung vor Ort. Jeder katholische Friedhof hat seine eigene Friedhofsordnung, die Entscheidung liegt also bei der örtlichen Kirchenverwaltung. Es gibt aber allgemeine Prinzipien, die für alle gelten. Es geht in erster Linie darum, die Würde des Verstorbenen zu beachten. Dazu gehört auch, seine Glaubensüberzeugungen, unabhängig von den differenzierten Glaubensüberzeugungen der Angehörigen zu respektieren.

Es gehe um die Frage: Ist das Grab Ausdruck vom Glauben des Verstorbenen oder der Angehörigen? Im Mittelpunkt stehe immer der Verstorbene, so Kappes. Ein christliches Grab würde auch immer von einer Glaubensgemeinschaft zeugen und sei ein Spiegelbild der Pfarrgemeinde.

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