Ist überhaupt noch Platz am Tegernsee?

So ein Privatsteg am Tegernsee hat schon was – keine ewige Parkplatzsuche vor dem Baden und weg von überfüllten Uferanlagen. Doch wer genehmigt solche Stege eigentlich und ist überhaupt noch Platz für private See-Zugänge?

Insgesamt 101 Privatstege gibt es am See

Vor rund zwei Jahren kam am Tegernsee die Diskussion auf, ob öffentliche Badestege künftig gesperrt oder gar abgebaut werden sollten. Der Grund: Die Haftung. 2017 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil mit weitreichenden Folgen. Seither haften Gemeinden für etwaige Badeunfälle an ihren Seebädern. So zum Beispiel am Strandbad Hubertus in Bad Wiessee oder am Strandbad in Seeglas in Gmund.

Seit dem BGH-Urteil herrscht bei Badeunfällen eine sogenannte “umgekehrte Beweislast”. In der Praxis bedeutet das, dass nicht die Schuld eines Angeklagten nachgewiesen wird, sondern dass der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss. Die Gemeinden müssen also beweisen, dass sie nichts hätten tun können, um den Unfall zu vermeiden.

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Insgesamt 101 Privatstege

Anders gestaltet sich die Sache allerdings mit privaten Stegen. Ganze 101 gibt es davon am Tegernsee. Sie gehören meist Eigentümern von Seegrundstücken. Den Eigentümern wiederum obliegt dann auch die Haftung für ihre Privat-Stege in Eigenverantwortung.

Zuständig für die Genehmigung solcher Stege ist zunächst das Landratsamt. Stege bedürfen einer sogenannten Anlagengenehmigung nach dem Bayerischen Wassergesetz. Diese Genehmigung wird vom Fachbereich 32 „Wasser, Abfall und Bodenschutz“ erteilt, wenn alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, also insbesondere auch die des Naturschutzes, eingehalten werden.

Maximale Bebauung erreicht

Darüber hinaus braucht der Inhaber aber auch die privatrechtliche Genehmigung des Gewässereigentümers. In unserem Fall der Freistaat Bayern vertreten durch die Schlösser- und Seenverwaltung. Aktuell steht ein solches Genehmigungsverfahren allerdings außer Frage. Denn: Mehr Privatstege werden am Tegernsee nicht mehr dazu kommen. Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler betont:

Grundsätzlich werden seit vielen Jahren keine neuen privaten Anlagen am Tegernsee mehr genehmigt, weil alle beteiligten Behörden der übereinstimmenden Meinung sind, dass der See bis zur vertretbaren Grenze belastet ist.

Wer es trotzdem versucht, illegal einen Privatsteg zu bauen, und denkt keiner merkt’s: Durch die Außenstelle Chiemsee der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung werden regelmäßig Steg-Kontrollen am Tegernsee durchgeführt. „Nicht genehmigte Privatstege werden dem zuständigen Landratsamt Miesbach gemeldet, welches über die aus öffentlich-rechtlicher Sicht angezeigten Maßnahmen zu entscheiden hat“, so Ines Holzmüller, Sprecherin der Schlösser- und Seenverwaltung.

Schwarzbauten werden laut Stadler vom Landratsamt verfolgt, gegebenenfalls wird ein Bußgeld verhängt und der Steg muss abgerissen werden. „Unsere Wasserbehörde ist jedoch schon seit Jahren nicht mehr mit einem illegalen Steg befasst gewesen“, so Stadler abschließend.

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