Jugendschöffen gesucht

Der Fachbereich Jugend und Familie am Landratsamt Miesbach sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich als Jugendschöffen zur Verfügung stellen.

In der Amtsperiode zwischen 2019 und 2023 überstützen diese die hauptamtlichen Richter am Amtsgericht Miesbach in Verfahren, die Jugendliche und Heranwachsende betreffen.

Gemeinsam mit einem Richter oder einer Richterin entscheiden zwei ehrenamtliche Jugendschöffen (eine Frau und ein Mann) in der Hauptverhandlung über die Schuld- und Straffrage.

Soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sind die wichtigsten Eigenschaften für diejenigen, die ihren Beitrag zur Rechtsprechung für 14- bis 21-Jährige leisten wollen.

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Gesucht werden Frauen und Männer, die zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Nicht für die Wahl zum Schöffen geeignet sind Bürgerinnen und Bürger, denen die Bekleidung öffentlicher Ämter gerichtlich untersagt wurde, oder die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Die Vorschlagsliste leitet das Jugendamt an das Amtsgericht Miesbach weiter. Der Schöffenwahlausschuss wählt dann die erforderliche Anzahl an Schöffen.

Die Amtsperiode dauert von 2019 bis 2023.

Vorschläge können bis 2. März 2018 an die jeweilige Wohnsitzgemeinde oder an das Jugendamt Miesbach gerichtet werden:

Fachbereich Jugend und Familie
Haus B
Rosenheimer Str. 12
83714 Miesbach
jugendamt@lra-mb.bayern.de

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