Jugendschutzkontrollen im Tal – Aktuell keine Beanstandungen

Ergänzung vom 27. März / 14:02 Uhr
Bei der letzten Kontrolle im Januar in Bad Wiessee wurden noch 14 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. In der Nacht von Freitag auf Samstag war die Polizei Bad Wiessee wieder im Tegernseer Tal unterwegs. Nicht nur um Bars und Lokale auf Jugendschutz zu kontrollieren, sondern auch für eine allgemeine Gewerbekontrolle.

Zusammen mit dem Landratsamt Miesbach haben die Beamten insgesamt 10 Lokale und Bars überprüft. Dabei wurden zwar mehrere Verstöße gegen das Nichtrauchergesetz sowie der Spieleverordnung (Aufstellen von Spielautomaten) festgestellt. Jedoch erfreulicherweise keine Beanstandungen beim Jugendschutz.

Im Rahmen der Kontrollen fuhren die Polizisten auch die Treffpunkte der Jugendlichen rund um den See an. Auch hier gab es keinerlei Beanstandung.

Ursprünglicher Artikel vom 10. Januar:
Als Jugendschutzkontrollen bezeichnet man das – sinnvollerweise unangekündigte – Aufsuchen von Betrieben wie Gaststätten, Diskotheken oder Veranstaltungen durch die Ordnungsbehörden. Meistens durch die Polizei. Seltener – so wie im vorliegenden Fall – in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der Gemeinde.

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Das Ziel dieser Kontrollen ist immer die Überprüfung, ob die geltenden Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Sprich sind Jugendliche nach 24 Uhr noch in Gaststätten oder ähnlichem? Trinken Sie Alkohol? Rauchen Sie in der Öffentlichkeit?

Genau dagegen haben am letzten Wochenende 14 Jugendliche in einer Wiesseer Kneipe verstoßen. Um ganz genau zu sein hat der Wirt dagegen verstoßen:

Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz

Wir haben mit dem verantwortlichen Polizeibeamten, der auch am Samstag vor Ort war, gesprochen und ihm ein paar Fragen zum aktuellen Fall gestellt.

Wie oft finden in den fünf Talgemeinden Jugendschutzkontrollen statt?
– Das ist sehr unregelmäßig. Monatlich 1-2 Mal. Meistens aus der Situation heraus.

Und wie war es im konkreten Fall?
– Hier gab es einen Hinweis an die Gemeinde, die uns dann benachrichtigt hat. Aus dem Grund haben wir dann die Kontrolle zusammen mit 2 Mitarbeitern aus der Verwaltung durchgeführt.

Ist das normal, dass Mitarbeiter der Gemeinde mitkommen?
– Nein, das ist eher die Ausnahme.

Und mit welcher Strafe muss der Gastronom bzw. die Jungendlichen rechnen?
– Der Betreiber erhält eine Anzeige. In diesem Fall gehen wir von einem Erstvertoß aus. Die genaue Höhe der Strafe setzt allerdings das Landratsamt fest.
Bei den Jugendlichen gibt es nur einen einmaligen Verweis. Aber ansonsten keine Strafe oder ähnliches.

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