Kaiser kämpft weiter

Der Oberland Pferdepark macht den Behörden Arbeit. Nachdem der Park wegen nicht genehmigter Bauten schließen musste, prüft das Landratsamts jetzt erneut einen Antrag. Erforderliche Rückbauten sind teils nicht erfolgt. Der Betreiber plane derweil eine Wiedereröffnung, heißt es.

Der Betreiber Egon Kaiser hatte viel vor auf seinem Hof – doch die Behörden machen ihm einen Strich durch die Rechnung / Archivbild

Der Pferdepark in Hartpenning bleibt Gesprächsstoff. Wie der Pressesprecher des Landratsamts Miesbach Birger Nemitz erklärt, fragen Anwohner immer wieder persönlich nach, ob endlich alle Auflagen erfüllt worden seien.

Starken Gegenwind bekam der Betreiber Egon Kaiser vergangenen Sommer, als er die Planung für einen Pferdepark für Kinder öffentlich machte. Sowohl Anwohner, als auch Gemeinde und Landratsamt hatten Zweifel. Zumal zum Zeitpunkt der Eröffnung nicht einmal eine Genehmigung da war.

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Rückbauten teils nicht erfolgt

Nach langem Hin und Her musste Kaiser seinen Freizeitpark schließen. Nur die bereits bestehende Genehmigung für den Pferdebetrieb blieb bestehen. Anfang Februar reichte Kaiser erneut einen Antrag für die bereits entstandene Anlage ein. Doch der Gemeinderat war sich einig – die Planungen können so nicht genehmigt werden. Die geforderten Rückbauten wurden bereits vom Landratsamt vor Ort geprüft. Nemitz dazu:

Dabei wurde festgestellt, dass der beanstandete Spielplatz im Osten des Geländes noch vorhanden und nicht – wie gefordert – rückgebaut ist. Von besonderem Interesse sind die nicht genehmigten Stellplätze. Hier haben unsere Mitarbeiter aber festgestellt, dass diese nicht vom Schnee geräumt waren, daher konnten sie nicht erkennen, ob hier schon der vereinbarte Rückbau erfolgt ist.

Des weiteren habe man die Anträge, die Kaiser eingereicht hatte, angefordert. Nemitz erklärt weiter: „Hier muss geprüft werden, ob nicht nur bereits einvernehmlich abgelehnte Bauten nachträglich legitimiert werden sollen.“

Außerdem liegen dem Landratsamt Informationen aus der Presse vor, dass eine Wiedereröffnung für den 8. April geplant sei. „Wir gehen davon aus, dass diese Eröffnung nicht im Sinne eines nicht-genehmigten Freizeitparks erfolgt“, betont Nemitz.

Kutschfahrten und Reitstunden erlaubt

Eine landwirtschaftliche Nutzung hingegen werde in keiner Weise beanstandet. Die schließe eine Pferdezucht, die Unterbringung von Pensionspferden, Kutschfahrten und Ausritte oder Reitstunden, sofern diese nicht im Sinne einer touristischen Nutzung im Vordergrund stehen, ein.

Bisher ist Kaiser noch glimpflich davon gekommen. “Ein Ordnungsgeld ist noch nicht angedroht”, so Nemitz. Das Landratsamt Miesbach werde die Kontrollen aber – in Absprache und in Kooperation mit der Gemeindeverwaltung Holzkirchen – weiterhin durchführen, so wie bei allen anderen Objekten auch, betont Nemitz abschließend.

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