Dass es bei Bauprojekten meist nicht bei der ursprünglich geplanten Investitionssumme bleibt, ist keine Seltenheit. Das bekannteste Beispiel für eine Kostensteigerung während der Bauzeit ist wohl die Elbphilharmonie in Hamburg. Waren in der ersten Schätzung noch von 77 Millionen Euro die Rede, so hat sich die Summe bis heute mehr als verzehnfacht.
Straßenbauprojekte sprengen ursprüngliches Investitionsvolumen
Ähnliches gilt aber auch für die Straßenbauprojekte im Landkreis Miesbach. Genauer geht es um die Tieferlegung der B 318 in Warngau. Ursprünglich waren Kosten von 4,3 Millionen geplant, jetzt rechnet man schon mit über sechs Millionen Euro.
Ob die Nordumfahrung Holzkirchen oder die Tieferlegung in Warngau: Jedes Projekt wird von der ersten Kostenschätzung bis zur genauen Planfeststellung sehr viel teurer. Und das lässt sich nicht nur durch Preissteigerungen im Laufe der oft mehrjährigen Planungsphase erklären.
Gründe für Kostensteigerungen
Kathrin Fändrich, Pressesprecherin des bayerischen Staatsministeriums für Bau und Verkehr erklärt: „Kostensteigerungen bei Bauprojekten lassen sich trotz sorgfältiger Planung und Bauvorbereitung nicht gänzlich ausschließen.” Ursachen hierfür seien beispielsweise nicht vorhersehbare schwierige Baugrundverhältnisse, nachträgliche Planungsänderungen oder neue gesetzliche Anforderungen.
Oftmals scheint es jedoch, als seien die Kosten in der Vergangenheit oft unrealistisch tief angesetzt worden, um die Chancen bei der Bewilligung der Bauprojekte zu verbessern. Diese werden nach einer Kosten-Nutzen-Analyse vom Bund ausgewählt.
„Dabei wird den Kosten des Projektes dessen volkswirtschaftlicher Nutzen gegenübergestellt. Dies geschieht im Rahmen der Bedarfsplanung auf Bundes- und Landesebene mittels einer Nutzen-Kosten-Analyse“, so Fändrich. Diese Berechnung folgt einer komplexen Berechnung. Kommunen können dann häufig auf nur noch die Kosten beeinflussen.
Lösung für realistischere Kostenplanung in Bayern
Weil der Bund aber verhindern möchte, dass die Kostenberechnung möglichst tief angesetzt wird, überprüft er, neben den zuständigen Bauämtern, eigens die Schätzungen. Deshalb beschloss die Bayerische Regierung vor sechs Jahren eine Änderung vorzunehmen, wie Fändrich erklärt:
Die Arbeitsgruppe Kostenkontrolle gibt es seit 2010. Wir haben diesen Kreis in der Bayerischen Straßenbauverwaltung eingerichtet, um mehr Kostensicherheit bei den Bundesfern- und Staatsstraßenprojekten in der Zuständigkeit des Freistaates Bayern zu erzielen.
Ob andere Bundesländer ähnliche Kontrollmechanismen eingeführt haben, ist nicht bekannt. In Bayern wurde die zusätzliche Kostenermittlung mit pauschalen Regelsätzen am 21. September 2011 eingeführt und seitdem in der Bayerischen Straßenbauverwaltung angewendet.
Die Kosten müssen sorgfältig und vollständig entsprechend dem Stand der Planung erfasst werden. Hierfür wurden sogenannte Kostenkontroll-Blätter eingeführt. Wenn diese Kostenermittlungen überschritten werden, muss das begründet werden. Während der Kostenplanungen für die Tieferlegung der B 318 in Warngau, gab es diese Herangehensweise allerdings noch nicht. Daher wurden die Kostenschätzungen erst nachträglich nach oben korrigiert.
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