Wiessee muss Präzedenzfall schaffen

Aktualisierung vom 23. Mai / 12:24 Uhr
Dass ein Bußgeld wegen des illegalen Fällens zweier Bäume auf einem Grundstück im Klosterjägerweg verhängt werden soll, steht fest.

Knifflig dabei ist allerdings, dass Bad Wiessee laut Bauamtsleiter Helmut Köckeis die erste Gemeinde im Landkreis sein wird, die überhaupt jemals eine Strafe wegen einer solch widerrechtlichen Baumfällaktion gegen einen Bauherrn ausgesprochen hat. “Im Landratsamt ist zumindest kein Fall bekannt”, so Köckeis auf Nachfrage. Man stehe momentan in engem Kontakt zur unteren Naturschutzbehörde.

Das ist alles, was noch an die Bäume erinnert.
Das ist alles, was noch an die Bäume erinnert.

Problematisch wird durch den Präzedenzfall vor allem die Höhe des Bußgeldes. Es soll zum einen natürlich ein Zeichen setzen, zum anderen muss es aber „angemessen“ sein, um auch vor Gericht Bestand zu haben. Einige Beobachter erwarten, dass Otto Ebster die gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen wird. Dafür muss sich die Gemeinde wappnen. Doch Wiessee versucht, das Verfahren trotzdem zügig durchzuziehen. „Wir wollen nicht allzu lange warten“, sagt Helmut Köckeis. Bis in etwa zwei Wochen soll eine Entscheidung gefallen sein.

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Zu einer genauen Summe für die Strafe will man sich in der Gemeinde allerdings noch nicht äußern. „Es werden aber nicht nur ein paar Tausend Euro sein.“ Das steht laut Köckeis zumindest jetzt schon fest. Unstrittig ist, dass man den Fall Ebster bis zum Schluss ausfechten möchte. „Wir haben als Gemeinde die volle Unterstützung des Gemeinderates“, sagt der Wiesseer Bauamtsleiter in Hinsicht auf die Entscheidung aus der letzten Gemeinderatssitzung.

Ursprünglicher Artikel vom 15. Mai mit der Überschrift: “Ärger um Wiesseer Bäume”
Am vergangenen Freitag wurden auf dem Grundstück im Klosterjägerweg 6 erneut zwei Bäume gefällt. Nachbarn hatten bereits im vergangenen Herbst vergeblich versucht, eine 30 Meter hohe Blutbuche zu retten.

Doch auch die beiden Bäume vom vergangenen Freitag, eine Esche und ein Bergahorn, liegen nun am Boden. Und das, obwohl laut Bauamtsleiter Helmut Köckeis dem Bauherrn noch keine Baugenehmigung vorliegt.

Der Eigentümer Otto Ebster möchte auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen bauen und hatte bereits im Vorfeld betont, er könne die Bäume „beim besten Willen nicht erhalten.“ Im Juli vergangenen Jahres kam ein beauftragter Baumfäller, um die erste Buche – welche Ebsters Aussage nach “mitten in der Tiefgarage” steht – zu entfernen.

Anwohner verständigten damals die Polizei. Und diese konnte die Arbeiten zu dem Zeitpunkt noch stoppen und die Blutbuche retten. Doch im Oktober kamen die Ordnungshüter zu spät: Ebster hatte den Baum fällen lassen. Am vergangenen Freitag folgte dann zwei weitere 25 Meter hohe Bäume auf dem Grundstück.

Bäume nicht ohne Baugenehmigung entfernen

Doch darüber was und wie das Ganze abgelaufen ist, herrscht nun eine gewisse Konfusion. Laut Aussage von Bauamtsleiter Helmut Köckeis handelt es sich bei allen drei Bäumen um schützenswerte Exemplare handelt, die man nicht ohne vorheriges Einverständnis der Gemeinde fällen dürfe.

Und vor allem nicht ohne Baugenehmigung, die bis heute aussteht. Wer dies tue, handle rechtswidrig, so Köckeis. Er beruft sich dabei auf die Ortsgestaltungssatzung. Für Wiessees Bauamtsleiter ist ein solches Verhalten vollkommen neu. „Wir haben so was zum ersten Mal“, sagt er.

Bußgelder bis zu 500.000 Euro drohen

Martin Pemler vom Landratsamt Miesbach ergänzt, es liege allein in der Entscheidung der Gemeinde, ob ein Bußgeld wegen einer solchen Ordnungswidrigkeit verhängt wird. Dieses könne bis zu 500.000 Euro betragen.

Die Überreste werden entfernt

Auf unsere telefonische Nachfrage weist Bauherr Otto Ebster alle Vorwürfe vehement zurück und beruft sich darauf, dass Baurecht vor Baumschutz gelte. „Sie sind nicht schützenswert“, so sein Kommentar zu den drei gefällten Bäumen. Er sei am 30. August 2012 persönlich bei der Unteren Naturschutzbehörde vorstellig geworden, um sich ein Einverständnis zur Baumfällung zu holen, behauptet Ebster.

Der Bauherr führt weiterhin an, dass der Wiesseer Gemeinderat den Antrag befürwortet habe. „Die Gemeinde hat doch gesehen, dass der Baum mitten in der Tiefgarage steht“, berichtet er. Damit sei offenbar klar gewesen, dass der Baum weg dürfe. Zudem sei die Buche eine Gefahr für die Sicherheit gewesen, da sie Anzeichen von Stammfäule aufgewiesen hätte.

Erster Baum durfte offiziell gefällt werden

Dazu die Aussage von Martin Pemler vom Landratsamt: „Die betreffende Buche befand sich im Baufenster der Tiefgarage, so dass sie nach Erteilung der Baugenehmigung tatsächlich zu fällen gewesen wäre. Der Bauträger ließ die Buche aber bereits vor Erteilung der Baugenehmigung wegmachen. Hierzu lag keine Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde vor.“

Nach der Aktion im Oktober liegt der 30 Meter hohe Baum am Boden

Die Angaben Ebsters, dass die Blutbuche vom Oktober eine Gefahr für die Sicherheit darstellte, da sie angeblich von Stammfäule betroffen gewesen sei, konnte Pemler jedoch nicht bestätigen.

Bußgeldbescheid – nur wie hoch?

Auch die beiden Bäume vom vergangenen Freitag zeigten laut Pemler keine relevanten Mängel, sodass eigentlich auch kein Grund vorlag sie zu entfernen. Die Baumaßnahme selber habe, so Pemler, ebenfalls keine Entfernung der Bäume gerechtfertigt. Sie waren vielmehr im Freiflächenplan – den der Bauherr gemeinsam mit der Behörde vor drei Monaten ausgearbeitet hatte – als zu erhalten vorgesehen. Ob die Auflagen auch eingehalten werden, kontrolliert die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen regelmäßig bei Vor-Ort-Terminen.

Beim Landratsamt ist die unerlaubte Fällung erst seit ein paar Tagen bekannt. Da das Amt auch für Verstöße gegen die Naturschutzgesetze zuständig ist, will man nun zusätzlich prüfen, ob die Bäume besonders wertvoll waren. Dann müsste Ebster mit einer zusätzlichen Strafe rechnen. Ob die Gemeinde ein Bußgeld gegen den Bauherrn verhängt, konnte Bauamtsleiter Köckeis gestern noch nicht sagen. “Wie schon gesagt, das hatten wir noch nie.”

Doch Bürgermeister Peter Höß verlangte in der Gemeinderatssitzung am frühen Abend ein klares Zeichen. „Kaltblütig“ seien die Bäume gefällt worden. Derzeit denke man in der Gemeinde an einen fünfstelligen Betrag als Strafe, so Köckeis heute. Dabei muss der Bußgeldbescheid insgesamt verhälnismäßig sein. Denn sonst, so der Bauamtsleiter, könnte der Bauherr dagegen rechtlich vorgehen.

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