Kein 2G Plus für bayerische Gastronomie?

Heute Vormittag hat das bayerische Kabinett über die Umsetzung der neuen Corona-Maßnahmen entschieden, die beim Bund-Länder-Gipfel beschlossen wurden. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder äußerte bereits mehrfach Kritik. Im Fokus steht dabei die beschlossene 2G Plus-Regel in Restaurants. Wie geht es nun in Bayern weiter?

Staatskanzleiminister Florian Herrmann erklärte auf der Pressekonferenz die Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts. / Quelle: BR

Bund und Länder haben beim Corona-Gipfel am 07. Januar mit neuen Maßnahmen auf die wieder steigenden Zahlen in Deutschland reagiert. Die erforderlichen rechtlichen Änderungen sollen zeitnah vorgenommen werden. Nach den neuen Corona-Regeln werden unter anderem die Quarantäne- und Isolationsregeln angepasst (hier gibt’s die Details). Eine weitere Maßnahme ist die Einführung von 2G Plus innerhalb der Gastronomie.

Laut DEHOGA sei die flächendeckende 2G Plus-Regel für die von der Pandemie gebeutelte Branche ein Desaster. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder äußerte bereits mehrfach Kritik und Skepsis. Heute Vormittag kam das bayerische Kabinett zusammen, um nun über die neuen Bund-Länder-Beschlüsse zu entscheiden.

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Keine Lockerungen

In der darauffolgenden Pressekonferenz heute Mittag informierte Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann nun über das weitere Vorgehen. „Wir alle wissen, Omikron wächst. Wir erleben eine Trendwende – nicht zum Guten.“ Man habe deutlich mehr Neuinfektionen. Bis Ende letzten Jahres hätte man eine sinkende Inzidenz gehabt, nun sei sie stark ansteigend. Rund 43 Prozent aller Infektionen seien Omikron-Fälle, teilweise sogar mehr.

Vor diesem Hintergrund hat das bayerische Kabinett beschlossen, die 15. Infektionsmaßnahmenschutzverordnung um vier Wochen bis zum 9. Februar zu verlängern. Sie werde nahezu 1:1 verlängert. Das bedeutet: „Es gibt keine besonderen Lockerungen, aber auch keine besonderen Verschärfungen.“ Es gibt nur Anpassungen aufgrund der Bund-Länder-Beschlüsse.

Bayern folgt Quarantäne-Regeln des Bund-Länder-Beschlusses

Konkret betrifft das zum einen die Quarantäne- und Isolationsregeln. Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann. Das soll sich nun ändern:

Keine Quarantäne: Künftig müssen Kontaktpersonen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, nicht mehr in Quarantäne. Gleiches gilt für frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene und geimpfte Genesene. Frisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Erkrankung beziehungsweise Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Für alle anderen gilt: Die Isolation/Quarantäne endet nach zehn Tagen (ohne Test). Wer diese frühzeitig beenden will, kann das bereits nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Antigenschnelltest.

Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen – wenn sie frühzeitig nach einer Infektion nach sieben Tagen die Isolierung beenden wollen – mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und einen negativen PCR-Test vorweisen.

Quelle: Bundesregierung

Außerdem informierte Herrmann über eine Veränderung bei der 2G Plus-Regel: Personen, die geboostert sind, brauchen ab dem Tag der Auffrischungsimpfung keinen zusätzlichen Test mehr. Bisher galt dies erst ab dem 14. Tag nach der Booster-Impfung. Auch Personen, die zweifach geimpft sind, aber noch vor der Booster-Impfung infiziert wurden, brauchen ebenfalls keinen Test. Sie gelten damit als zweifach geimpft und genesen. Minderjährige Schüler, die älter als 14 Jahre sind, brauchen bei der 2G Plus-Regel ebenfalls keinen Test.

Bayern geht Sonderweg im Hinblick auf Gastronomie

Im Hinblick auf die flächendeckende 2G Plus-Regel in der gesamten Gastronomie geht Bayern einen Sonderweg. Laut Herrmann sei die Gastrobranche in Bayern ohnehin schon sehr eingeschränkt, so zum Beispiel durch die Sperrstunde um 22.00 Uhr oder die andauernde Schließung von Bars und Diskotheken. Man habe „strenge Regelungen“, weshalb man – Stand heute – die 2G Plus-Regel nicht umsetzen werde.

Dennoch habe man nach Angaben von Herrmann perspektivische Überlegungen angestellt. So sei ab einer Inzidenz von 1.000 möglicherweise dann eine 2G-Plus-Regelung in der Gastro doch denkbar. Über die aktuell geltenden Inzidenz- und Lockdown-Grenzen will das bayerische Kabinett allerdings kommende Woche entscheiden. Vorerst ändert sich für die Gastro-Branche in Bayern also nichts.

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