Asylbewerber erhalten kein Bargeld mehr

Das Landratsamt Miesbach wird die Auszahlungen an Asylbewerber künftig per Überweisung erledigen. Heute wurden dazu zum ersten Mal in einem sogenannten Echtlauf die Gelder für den Monat Juli überwiesen. Das soll vor allem Zeit auf allen Seiten sparen.

Der Beamtenbund fordert für die Mitarbeiter des Landratsamtes mehr Geld aufgrund des gestiegenen Arbeitsaufkommens.
Bisher mussten Asylbewerber ins Landratsamt, um ihr monatliches Taschengeld abzuholen. Das soll sich nun ändern.

„Es ist ein wichtiger Schritt zur Integration, wenn Asylbewerber etwas so Normales wie eine Kontoeröffnung erleben“, sagt Landrat Wolfgang Rzehak, und betont:

Für die Mitarbeiter im Landratsamt Miesbach und in den Gemeinden werden die Abläufe damit erheblich vereinfacht.

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Michaela Waizmann, zuständige Teamleiterin im Landratsamt erklärt, dass mit der Umstellung auf Überweisungen aber nicht nur die Arbeitsabläufe weiter professionalisiert werden. “Darüber hinaus verfügen viele Asylbewerber bereits über ein Konto und haben die bisher in bar erhaltenen Leistungen nach Erhalt eingezahlt. Die Umstellung ist daher auch im Sinne unserer Asylbewerber.”

Doch nicht nur das. Laut Landratsamt komme man damit dem Wunsch der Bürgermeister und der Kämmerer der Landkreis-Gemeinden nach. Bereits vor zwei Monaten hatten unter anderem die Helferkreise angemahnt, dass der logistische Aufwand zu groß sei.

Barauszahlung fast komplett abgeschafft

Das Amt hatte zuvor Ende Mai noch einmal eine komplette Barauszahlung durchgeführt, für den Monat Juni. Dazu mussten alle Asylbewerber des Landkreises an sechs Tagen persönlich erscheinen. Alle Daten wurden daraufhin abgeglichen und Wohnanschriften überprüft. Das Landratsamt Miesbach wurde dazu von vielen Helferkreisen unterstützt, die Fahrdienste organisierten und helfend zur Verfügung standen.

Barauszahlungen wird es weiterhin für die Asylbewerber geben, die noch kein Bankkonto haben – etwa weil sie noch keines einrichten konnten oder aufgrund von fehlenden Angaben auf dem Identitätsnachweis. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz belaufen sich derzeit auf 320,14 Euro monatlich pro Person.

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