Kein Frühlingserwachen in der Au

Wer darauf gehofft hatte, mit dem nahenden Frühling könne man bald wieder im Wiesseer „Bauer in der Au“ einkehren, der irrt. Zwar erlaubt der Landesentwicklungsplan theoretisch Ausnahmen für die „Ansiedlung von Beherbergungsgebieten“ – auch wenn diese im Außenbereich liegen. Doch Haslbergers Traum vom historischen Hof fällt nicht darunter.

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Eine Ausnahmegenehmigung von den Landesplanern, diesen historischen Gutshof am „Bauer in der Au“ wieder aufzubauen, wird es für Franz Haslberger nicht geben.

Es hätte so schön sein können, wenn der Plan aufgegangen wäre. Doch Franz Haslbergers Traum vom Wiederaufbau des historischen Hofs „Bauer in der Au“ ist erneut geplatzt. Unverdrossen kämpft der Freisinger Baustoffunternehmer dafür. Schon mehrmals kassierte er Abfuhren von der Gemeinde Bad Wiessee und vom Landratsamt.

Fast sah man sich deshalb schon vor dem Verwaltungsgericht. Jetzt hatte eine mögliche Ausnahmegenehmigung kurzzeitig Hoffnung gemacht.

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Keine Ausnahmegenehmigung – nur zwei weitere Alternativen

Laut Landratsamt Miesbach könne nach einer Stelle im Landesentwicklungsplan die Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben in Tourismusgebieten auch dann möglich sein, wenn sie im Außenbereich liegt, so wie der Bauer in der Au. Um dies zu prüfen, traf man sich Ende Januar in der winterlichen Idylle des historischen Hofs in Wiessee zum Ortstermin. Auch Kreisbaumeister Werner Pawlowsky und Bürgermeister Peter Höß waren mit dabei.

Zum „Ja“ konnte man sich jedoch nicht durchringen. Den Grund erläutert Sprecherin Gabriele Dorby: „Die Ausnahmegenehmigung ist nur dann denkbar, wenn der Standort auch als Beherbergungsbetrieb genutzt wurde.“ Und das war bisher nicht der Fall. Außerdem dürfe das Orts- und Landschaftsbild nicht leiden.

Nun bleiben dem Unternehmer nur noch zwei Alternativen, will er seinen Traum vom historischen Hof verwirklicht sehen: Der mit 61 Metern Länge geplante Einfirsthof bräuchte eine landwirtschaftliche Privilegierung für den Außenbereich. Da diese bei den jetzigen Planungen nicht ersichtlich ist, müssten nochmals geänderte Pläne vorgelegt werden. Eine zweite Alternative könnte ein sogenanntes „Zielabweichungsverfahren“ vor dem Heimat- und Finanzministerium als oberste Landesplanungsbehörde sein. Pressesprecherin Gabriele Dorby ist bisher nicht bekannt, ob es zu einem solchen Schritt kommen wird.

Keine Mehrheit im Gemeinderat

Wie Haslbergers Anwalt Mathias Dürr gegenüber dem Merkur erklärte, habe das Zielabweichungsverfahren durchaus Aussicht auf Erfolg. Voraussetzung sei allerdings die Unterstützung der Gemeinde Bad Wiessee.

Auch in diesem Sommer müssen sich Wanderer wohl einen anderen Ausflugsort suchen.
Auch in diesem Sommer müssen sich Wanderer wohl einen anderen Ausflugsort suchen.

Haslberger erklärt weiter, dass es bei der Rücknahme der Klage vor dem Verwaltungsgericht berechtigte Hoffnungen auf einen Wiederaufbau gab. Bürgermeister Peter Höß hatte mit Verweis auf den Landesentwicklungsplan Alternativen aufgezeigt. Doch von diesen Überlegungen hat sich Höß laut Haslberger mittlerweile wieder distanziert. Es gibt bisher keine Mehrheit im Gemeinderat für Haslbergers Vorhaben.

Für Wanderer dürfte indes klar sein, dass man wohl auch in diesem Jahr auf eine gemütliche Einkehr im „Bauer in der Au“ verzichten wird müssen. Seit Bräustüberl-Wirt Peter Hubert sich von dem Areal verabschiedet hat, heißt es für das beliebte Familien-Berggasthaus: „Derzeit Geschlossen“.

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