Keine Events mehr auf der Saurüsslalm?

Das Urteil zur umstrittenen Saurüsselalm ist gefallen. Noch ist die Urteilsbegründung zwar nicht veröffentlicht. Doch Wiessees Bürgermeister Robert Kühn zeigt sich schon einmal sehr erfreut. Was ist bisher bekannt?

Wie geht es weiter auf der Saurüsselalm? Wanderer bleiben gern gesehene Gäste – Party-Suchende wohl eher weniger.

Am Mittwoch tagte die neunte Kammer des Verwaltungsgerichtes München auf der umstrittenen Saurüsslalm in Bad Wiessee. Die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl hatte über die Entscheidung des Landratsamtes aus dem August 2021 zu urteilen, ob die Genehmigung des Umbaus und die Nutzungsänderung von einer landwirtschaftlichen zu einer gastronomischen Almhütte rechtens war.

Eingereicht hatte die Klage der Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.. Das für heute Morgen angekündigte Urteil liegt inzwischen vor, nachdem alle Beteiligten den Erhalt des Urteilstextes bestätigt haben. Seitens der Pressestelle heißt es: “Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Urteil vom 15. Juni 2022 die Baugenehmigung in o.g. Verfahren aufgehoben, soweit mit dieser die Durchführung von 15 Sonderveranstaltungen im Jahr genehmigt wurde. Im Übrigen wurde die Klage gegen die Baugenehmigung abgewiesen.”

Anzeige

Teilerfolg für Verein zum Schutz der Bergwelt?

Fest steht damit: Die Saurüsselam bleibt weiterhin geöffnet. Das große Ziel hat der Verein damit nicht erreicht. Einen Teilerfolg gibt es allerdings: Die Kammer hat mit ihrem Urteil die Genehmigung für die 15 Event-Veranstaltungen auf der Alm gekippt. Robert Kühn, Bürgermeister der Gemeinde Bad Wiessee, bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als salomonisches Urteil und präzisiert:

Das ist ein wirklich kluger Richterspruch. Der Wegfall der 15 Eventveranstaltungen auf der Saurüsselalm ist eine Einschränkung, die zeigt, dass man sensibel und umsichtig bei Gericht auf die Sachlage reagiert hat.

Ansonsten freue man sich in der Gemeinde, dass mit dem Richterspruch die Ungewissheit der letzten Monate wegfalle. Die Abweisung der Klage bestätige die gute und sorgfältige Arbeit in der Gemeinde und beim Bauamt.

Urteilsbegründung noch nicht öffentlich

Auch das Miesbacher Landratsamt zeigt sich in einer ersten Stellungnahme zufrieden, wie die Sprecherin Sophie Stadler erklärt:

Unsere Rechtsauffassung wurde durch ein unabhängiges Gericht bestätigt und die Kammer hat sich klar positioniert. Für Details zur Interpretation des Urteils müssen wir erst die Urteilsbegründung abwarten.

Die Vertreterin der Klageseite Anja Schilling von der Kanzlei Baumann aus Würzburg hat noch nicht auf das Urteil reagiert. Sie erbittet sich noch Zeit, um “Rücksprache” mit ihrem Mandanten zu halten.

Sobald weitere Kommentare und Reaktionen auf das Urteil vorliegen, werden wir euch weiter informieren. Die Urteilsbegründung soll laut Verwaltungsgericht in wenigen Wochen erfolgen. Ab Zustellung der Urteilsgründe besteht dann auch die Möglichkeit für den Verein zum Schutz der Bergwelt, innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu beantragen.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner