Trotz Flugverbot sind Gleitschirmflieger am Seefest erlaubt

Trotz des Flugverbots dürfen Gleitschirmflieger beim Rottacher Seefest abheben. Das Luftfahramt hat eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Die Gleitschirmflieger gehören beim Rottacher Seefest eigentlich dazu – heuer können sie nicht starten / Foto: Arno Fischer

Wegen eines EU-Ministertreffen in Innsbruck wurde ein Flugverbot erteilt. Beim Rottacher Seefest am Donnerstg dürfen die Gleitschirmflieger trotzdem wie geplant vom Wallberg abheben. Das Luftfahramt Süd hat eine Ausnahmegenehmigung von 16 Uhr bis Sonnenuntergang erteilt.

Ursprünglicher Artikel vom 10. Juli 2018 mit der Überschrift: „Keine Gleitschirmflieger am Seefest “

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In den kommenden Tagen wird es in Innsbruck ein EU-Ministertreffen geben. Was das mit dem Tal zu tun hat? So einiges. Die Deutsche Flugsicherung hat ab morgen 17 Uhr ein großräumiges Flugverbot – auch im Tegernseer Tal – ausgesprochen, das teilt der Deutsche Hängegleiterverband mit.

In den gesamten deutschen Nordalpen zwischen Tegernsee und Füssen gilt somit bis Freitag 18 Uhr ein striktes Flugverbot für Gleitschirme und Hängegleiter.

Kein Highlight am Seefest

Im näheren Umkreis betroffen sind Wallberg, Wank, Brauneck und Blomberg. Schade ist das vor allem wegen des Seefestes am Donnerstag.

In der Regel sind während des gesamten Festes zahlreiche Gleitschirmflieger vor dem Wallberg-Panorama zu beobachten, die das Ambiente in Rottach besonders machen. Auf die müssen wir wohl heuer verzichten.

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