Keine Jagd auf Murmeltiere!

Die warmen Temperaturen und die hellen Tage locken jetzt wieder viele Murmeltiere aus ihren Baus. Sie zu jagen, ist verboten. Weil in den vergangenen Wochen aber immer wieder Murmeltier-Kadaver gefunden worden sind, kündigt das Landratsamt Miesbach verstärkt Jagdkontrollen an.

 Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren tote Murmeltiere gefunden. Das Landratsamt geht davon aus, dass die Jäger die Kadaver meistens mitnehmen.
Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren tote Murmeltiere gefunden. Das Landratsamt geht davon aus, dass die Jäger die Kadaver meistens mitnehmen.

Mit ihren schwarzen Kulleraugen und dem flauschig-weichen Fell ziehen Murmeltiere die Blicke der Wanderer auf sich und erobern deren Herzen. Derzeit erwachen sie wieder aus ihrem Winterschlaf, der zwischen sieben und acht Monate lang dauern kann. Sogar „Murmelwanderungen“ werden angeboten.

Mit ihrer Lebensweise ziehen die Nagetiere aber auch den Groll von Almbesitzern auf sich. Denn die Murmeltiere graben und durchlöchern dabei die Wiesen. Gleich mehrere Kubikmeter scharren sie dabei aus dem Boden und lassen ihren Aushub auf den Wiesen zurück. Und nicht nur das: Sie „unterkellern“ sogar Almhütten, teilt das Landratsamt mit.

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Murmeltier: Ärgernis und Hausmittel zugleich

Kein Wunder, dass sich so mancher Almbauer über die verschlafenen Nager ärgert. Und obwohl die Jagd auf Murmeltiere in Deutschland verboten ist, sind in den vergangenen Jahren immer wieder erlegte Tiere gefunden worden, teilt Christian Pölt, Leiter der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Miesbach, mit. Brandl ergänzt:

Wir gehen davon aus, dass ein Großteil der Kadaver von den Jägern mitgenommen worden ist.

Denn nicht nur wegen ihrer Grabungen müssen die Tiere um ihr Leben bangen. Ihre Zähne sind als Jagdtrophäe beliebt. Ihr Fett soll als Hausmittel gegen Beschwerden wie beispielsweise Rheuma helfen. Auch ihr Fell ist beliebt.

„Wer Jagd macht, muss mit Konsequenzen rechnen“

Doch in Deutschland ist die Jagd verboten. Hier gilt eine ganzjährige Schonzeit – anders als beispielsweise in Österreich oder der Schweiz. Die Tiere zu erlegen, stellt daher einen rechtlichen Verstoß dar und wird von der Jagdbehörde geahndet.

Wer Jagd auf Murmeltiere mache, müsse mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, so das Landratsamt. Zukünftig werden Gebiete mit einer hohen Murmeltierpopulation stärker kontrolliert.

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