Keine neuen Zweitwohnsitzler mehr in Kreuth

Für Kreuth ist nun Schluss. Ab jetzt sollen keine neuen Zweitwohnungen mehr in der Gemeinde entstehen. Eine Lösung, die fürs ganze Tal interessant ist?

Kreuth schiebt den Riegel vor – keine neuen Zweitwohnungen mehr … / Foto: Klaus Wiendl

411 Zweitwohnsitze hat die Gemeinde Kreuth aktuell. Recht viel mehr werden es nun wohl auch erstmal nicht mehr werden. Der Gemeinderat verabschiedete in der vergangenen Sitzung diesbezüglich eine neue Satzung. Alle Zweitwohnungen werden nun genehmigungspflichtig – und diese Genehmigung werde dann im Regelfall versagt. Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht.

Die Satzung tritt nur in Gebieten mit Fremdenverkehrsnutzung in Kraft. “Der Geltungsbereich einer solchen Satzung, deren Bestandteil eine Karte ist, kann z.B. nicht auf Gewerbegebiete (in denen in der Regel normalerweise aufgrund des Bebauungsplans das Wohnen ohnehin ausgeschlossen ist) oder auf Außenbereichsflächen (in denen in der Regel Landwirtschaft oder Forstwirtschaft betrieben werden) erstreckt werden”, erklärte Bürgermeister Josef Bierschneider (CSU) im Mai auf Nachfrage. Beispielsweise könnten darin weder Gewerbegebiete noch der Außenbereich mit aufgenommen werden.

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Eine Lösung fürs gesamte Tal?

Martin Walch ( SPD) sprach sich für diese Neuerung aus: „Ich find das gut. Auch dass wir so vielleicht ein bisschen auf die Mietpreisbremse drücken können.“ Bürgermeister Bierschneider (CSU) berichtete, dass schon einige auf ihn zugekommen seien, die Wohnungen als Zweitwohnungen nutzen wollten. Sie wollten sich erkundigen, ab wann die Satzung in Kraft tritt.

Markus Wrba (FWG) regte abschließend noch an, diese Regelung vielleicht auf das gesamte Tal auszuweiten. Bierschneider versprach es seinen Amtskollegen bei der nächsten Bürgermeisterbesprechung vorzuschlagen. Der Gemeinderat entschied sich einstimmig für die Verabschiedung der Satzung.

Die Satzung gilt für folgende Bereiche

Ringsee, Reitrain, Weissach, Oberhof, Enterbach, Pförn, Trinis, Schärfen, Leiten, Scharling, Point, Brunnbichl, Riedlern, Kreuth, Enterfels, Raineralpe, Wildbad Kreuth, Bayerwald, Glashütte und Stuben. Ausgeschlossen sind die Gewerbegebiete „Baier Weissach“ und „in der Loben“, die Kirschner Alm, die Naturkäserei, die Gärtnerei Nachmann, der Bauhof, der Kindergarten sowie die Schule. Auch die drei Kirchen, die Tourist-Info und das Warmbad sind nicht betroffen.

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