Eine “Spielhölle” in der Ortsmitte?

Eine Vergnügungsstätte im Wiesseer Ortskern? Mit diesem Antrag beschäftigte sich gestern der Bauausschuss.

Die vom Antragsteller geplante Nutzung stieß bei den Mitgliedern des Ausschusses auf wenig Gegenliebe. Für die Ortsmitte hat die Gemeinde andere Pläne.

Eine Vergnügungsstätte im ehemaligen Quelle-Laden? Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dagegen.
Eine Vergnügungsstätte im ehemaligen Quelle-Laden? Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dagegen.

Schon seit einer ganzen Weile stehen die Räume im Erdgeschoss des Gebäudes Prinzenruhweg 4 leer. Bis zur Insolvenz des Unternehmens war dort – zwischen Lindenplatz und Rathaus – eine Schlecker-Filiale ansässig. Deshalb strebt die Gemeinde schon länger danach, einen neuen Mieter für die Räume zu finden und so die Entwicklung der Ortsmitte voranzutreiben. Nun ging beim Bauamt ein Antrag auf Nutzungsänderung ein.

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Ein Münchner Hersteller und Vertreiber von Spielautomaten würde den Räumen gerne neues Leben einhauchen. Bauamtsleiter Helmut Köckeis erklärt dessen Pläne: Eine 46 qm große Bar, ein Billardcafé mit 37 qm Fläche und ein ähnlich großes Internetcafé. Dazu ein Büro und einige Abstellräume. Vom Grundsatz her spreche erstmal wenig gegen die beantragte Nutzungsänderung, so Köckeis. “Nachdem wir uns im Ortskern befinden, ist planungstechnisch eine Mischnutzung möglich. Es handelt sich nicht um ein reines Wohngebiet. Daher sind zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten denkbar.”

Charakter einer Vergnügungsstätte

Die Krux liegt aber an den konkreten Plänen des Antragsstellers. Zwar soll dort keine Musik gespielt werden, doch die Bar soll von 12 Uhr mittags bis 3 Uhr morgens geöffnet sein. Hier äußerten die Mitglieder des Bauausschusses bereits erste Bedenken hinsichtlich der betroffenen Anwohner. Dazu kommt die Ausstattung mit Spielautomaten. “Bei so einem Nutzungsantrag müssen wir mit der Lupe drauf schauen. Das bekäme dann wohl den Charakter einer Vergnügungsstätte, was grundsätzlich nur zulässig ist, wenn die Anwohner nicht gestört werden”, so Köckeis.

Hierbei verwies der Bauamtsleiter auf die Tatsache, dass in den umliegenden Gebäuden zwar gewerbliche Nutzung stattfindet – allerdings nur in den jeweiligen Erdgeschossen. Die oberen Geschosse der Häuser würden aber privat genutzt. Außerdem bräuchte die Gaststätte mindestens zehn Stellplätze. Die wären – mit einigem Aufwand – zwar planbar, doch auch hier stellt sich die Frage der Ruhestörung der Anwohner. Köckeis verwies nochmals darauf, dass man die Ortsmitte ja eigentlich stärken wolle und dies auch in der Gemeindesatzung verankert habe. “Ob dafür eine Spielhölle der richtige Weg ist, ist jetzt die Frage.”

Lieber einen neuen Laden im Ortskern

Diese Skepsis teilte der Bauausschuss, Befürworter der Pläne fanden sich nicht. Der neue Gemeinderat Markus Trinkl (FWG) gab zu Bedenken: “Weder für den Ort noch für die Anwohner wäre das eine angenehme Lösung. Wir solltens uns mit so etwas nicht den Ortskern kaputt machen.” Wer unbedingt zocken gehen wolle, für den sei ja bereits die Spielbank da.

Kurt Sareiter (CSU) stimmte zu: “Es handelt sich hierbei um eine der besten Lagen in Wiessee. Wir sollten versuchen, dort wieder einen Laden reinzubringen. Das kann doch nicht so schwer sein.” Damit entschied sich der Bauausschuss einmal mehr dafür, den Ortskern mit dem bewährten Rezept weiterzuentwickeln. Der Antrag auf Nutzungsänderung wurde einstimmig abgelehnt.

Eine ähnliche Entscheidung traf vor einem Jahr auch der Tegernseer Stadtrat. Damals wollte ein Tegernseer Gastronom an der Bahnhofstraße eine Spielhalle errichten. Auch in diesem Fall argumentierte der Stadtrat damit, dass sich das Gebäude im Mischgebiet befinde. Da sich dort auch Wohnungen befinden, wurde der Antrag abgelehnt. Nur im sogenannten Kerngebiet – also dort, wo überwiegend Gewerbe ansässig ist – sind Spielhallen zulässig.

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