Update 12.05.2021 – 13:38 Uhr
Gemeinsam im Grünen eine Pressekonferenz abzuhalten, heißt wohl nicht einander zuhören und verstehen, was der andere gerade sagt. Bestes Beispiel dafür Söder und Kurz gestern in München.
Ministerpräsident Söder teilt mit, dass ab morgen der kleine Grenzverkehr wieder für alle möglich sein wird und lächelt. Und das Ministerium in Bayern setzt umgehend eine neue Allgemeinverfügung auf, die Söders Ankündigung auch rechtlich auf feste Beine stellt.
Österreichs Kanzler Kurz lächelt ebenfalls – versteht jedoch: Der kleine Grenzverkehr wird unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 19. Mai, wenn in Österreich “breitflächig geöffnet“ wird, wieder möglich.
Und der Kommissär der Pressestelle des Innenministerium in Österreich Harald Sörös verschickt auf Anfrage diese Medieninformation:
Auf österreichischer Seite gibt es derzeit aber keine äquivalente Einreiseerleichterung. Das bedeutet, dass die „alte“ Einreiseverordnung in Österreich noch gültig ist und auch so vollzogen wird: Einreisende müssen eine zehntägige Quarantäne antreten. Bis auf Widerruf, d.h. bis zur Verlautbarung allfälliger Änderungen der Covid-19-Einreiseverordnung, ändert sich in Hinblick auf unsere also Kontrollmaßnahmen (vorerst) nichts.
Bundeskanzler Kurz hat heute zudem mitgeteilt, dass das Gesundheitsministerium zur Stunde an einer möglichen Änderung der Einreisebestimmungen, analog zu den bayerischen, arbeitet – dies kann bedeuten, dass bereits morgen oder in den kommenden Tagen diese ungleiche Situation an den Grenzen zu Deutschland angepasst wird – es gibt allerdings natürlich keine Garantie dafür. Ansonsten gilt der Stichtag 19.05.2021.
Menschen werden an der Grenze wieder heimgeschickt
Derweil werden auf beiden Seiten der Grenze viele Menschen, die dem Glauben schenkten, was sie gestern und heute in den Medien hörten, sahen und lasen, von den österreichischen Grenzposten wieder nach hause geschickt. „Ohne Test (den man natürlich immer noch braucht), Registrierung und triftigen Grund kommen sie nicht nach Österreich!“ Und tanken oder Freunde besuchen sind für die Nachbarn auch heute kein triftiger Grund. Es bleibt spannend, aber im Moment kommt man definitiv noch nicht rüber.
Ursprünglicher Artikel vom 12. Mai 2021 mit der Überschrift: „Kleine Grenze nach Österreich wieder offen“
Nach Zeiten der Spannungen und Verstimmungen trafen sich Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und der österreichische Kanzler Sebastian Kurz zum Austausch im Grünen. Wichtigstes Ergebnis: Der kleine Grenzverkehr zwischen beiden Ländern ist ab heute wieder möglich.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Bei einer 24-stündigen Reise von Bayern nach Österreich fällt ab Mittwoch die Quarantänepflicht weg. Damit werde es wieder möglich, zum Einkaufen oder Verwandtenbesuch nach Österreich zu fahren, sagte Ministerpräsident Markus Söder nach einem Treffen mit dem österreichischen Kanzler Sebastian Kurz.
Seit Dezember 2020 ist der so beliebte kleine Grenzverkehr zwischen den Nachbarländern Deutschland und Österreich von deutscher Seite aus mit einem Verbot belegt. Dieses ist mit dem heutigen Tag aufgehoben worden. Darauf jedenfalls einigten sich der bayerische Ministerpräsident und der österreichische Kanzler bei einem gemeinsamen Treffen in München.
Launische Pressekonferenz im Grünen
Wie Söder auf der anschließenden Pressekonferenz betonte, gibt es ab dem 12.05.2021 wieder die Möglichkeit zu Einkäufen und zu Besuchen bei Verwandten oder Freunden in Österreich – immer unter Beachtung der jeweiligen Corona-Bedingungen, die im Besuchsland aktuell gelten. Bisher drohte allen, die nicht beruflich Pendeln oder über eine anderweitige Ausnahmegenehmigung verfügten ein Bußgeld bei Grenzübertretung von 2.000 Euro.
Das bayerische Gesundheitsministerium hat in einer neuen Allgemeinverfügung, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, die neuen Bestimmungen im kleinen Grenzverkehr für die deutsche Seite festlegt. Hier findet ihr die neue Allgemeinfügung im Wortlaut.
24 Stunden nach Österreich
Somit gilt für alle, die sich Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Österreich aufgehalten haben oder, die für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen, eine Ausnahme von der Quarantänepflicht. Vorausgesetzt wird, dass die einreisenden Personen keinerlei Corona typischen Symptome aufweisen, und sich nicht in den letzten 10 Tagen in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben.
Allerdings benötigt ihr für die Einreise nach Österreich weiterhin einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigentest (nicht älter als 48 Stunden). Weitere Informationen findet ihr hier.
Was ist ab heute für uns möglich?
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt laut Kurz mittlerweile unter 100. In Bayern ist dieser Wert noch drüber. Und wir im Kreis Miesbach liegen sogar bei einem Inzidenzwert von über 150. Damit gelten weiterhin die Notbremse-Regeln des Bundes. Also auch die Ausgangssperre, die bei einem Besuch im Nachbarland beachtet werden muss. Söder freut sich über die getroffene Regelung und die damit stückweise Rückkehr zur Normalität:
Darum bin ich froh, dass wir da die Erleichterungen haben werden.
Er beschreibt das Verhältnis zu den österreichischen Nachbarn zwar als teils angespannt durch die Ereignisse in der Pandemie, aber betont auch, dass man auch in schweren Zeiten nie aufgehört habe miteinander zu reden. “Auch wenn es nicht immer Honeymoon-Gespräche gewesen seien“, betont der Ministerpräsident.
Österreich setzt auf deutsche Urlaubsgäste
Kanzler Kurz machte zudem die Hoffnung deutlich, die er später Twitter konkretisierte, dass deutsche Touristen bald wieder nach Österreich einreisen werden, um dort Urlaub zu machen. Das Nachbarland werde ab dem 19. Mai “breitflächig öffnen”- in den Bereichen Tourismus, Kultur, Sport, Gastronomie, Freizeitwirtschaft.
Dabei setze man auf die 3G Strategie. Öffnungen für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Dadurch sei das Ansteckungsgeschehen am besten unter Kontrolle zu halten, so der Kanzler weiter. Der bayerische Ministerpräsident erklärte daraufhin, dass auch in Bayern touristische Angebote ab dem 21.05.2021 wieder erlaubt sind soweit es das Infektionsgeschehen in der Region zulasse.
SOCIAL MEDIA SEITEN