Kleintransportfahrer haut vor Polizei ab

In Holzkirchen wurde am vergangenen Montag ein Kleintransporter auffällig. Der Fahrer sollte der Polizei folgen, überlegte es sich dann kurzerhand aber anders. Zwar konnte die Polizei ihn erwischen, doch auch bei der Kontrolle wurden einige Mängel festgestellt.

Gegen 09:30 Uhr bemerkte eine Streife der Autobahnpolizeistation (APS) Holzkirchen einen Kleintransporter mit polnischem Kennzeichen. Der Fahrer war mit seinem Wagen auf der A8 in Richtung Salzburg unterwegs, als die Polizei ihn aus dem Verkehr ziehen wollte.

„Durch die Streife konnte schon augenscheinlich eine erhebliche Schieflage und Überladung erkannt werden“, so die Polizeiinspektion. Vor der Anschlussstelle Holzkirchen wurde dem 39-jährigen Fahrer das Signal „Bitte Folgen – Follow me“ gegeben. Der Fahrer zeigte zunächst keine Reaktion, erst nachdem Blaulicht zugeschalten wurde, folgte er der Polizei. Zumindest kurz, berichtet die APS Holzkirchen:

Er überlegte es sich dann kurz vor der Ausfahrt Holzkirchen anders und fuhr weiter Richtung Salzburg. Die Streife musste dann zunächst erst wenden, konnte den Lkw aber vor Weyarn auf der Autobahn einholen.

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Nach „kurzer mündlicher Schelte“ wurde dem Fahrer erklärt, dass er an der Anschlussstelle Weyarn wenden muss, um zur Autobahnpolizeistation Holzkirchen zu gelangen.

Knapp 1.500 Kilo zu schwer

Dort angekommen wurde der Kleintransporter zunächst mit der Brückenwage gewogen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 Kilo konnte der Iveco des 39-Jährigen ganze 5.060 Kilo vorweisen. Ein Überraschung dürfte das für den Fahrer nicht gewesen sein – in seinen Ladepapieren waren die Gewichte vermerkt.

Daraufhin wurde das Fahrzeug und der Fahrzeugführer ganzheitlich kontrolliert. Die Schieflage des Lkw erklärte sich schnell durch einen Defekt an der Luftfederung auf der rechten Seite. „Dieser Mangel konnte jedoch mit Hilfe eines technisch versierten Kollegen noch während der Kontrolle behoben werden“.

Polizei informiert Staatsanwaltschaft

Der Fahrer selbst wies sich nur mit einem Reisepass aus, einen Führerschein hatte er nicht dabei. „Er zeigte lediglich ein Handybild von einer verwaschenen Kopie eines Führerscheins vor“, so die APS Holzkirchen. Bei der Überprüfung des Reisepasses wurde festgestellt, dass er das erforderliche Visum, welches er zur Erwerbstätigkeit im EU-Raum benötigt, nicht hat.

Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft informiert. Diese prüft nun die im Raum stehenden Vergehen: Fahren ohne Fahrerlaubnis und illegaler Aufenthalt. Der 39-Jährige hinterließ nach Angaben der Polizei für die zu erwartende Geldbuße eine Sicherheitsleistung in erheblicher Höhe. Er konnte seine Heimreise am Nachmittag antreten, als ein Kollege aus Polen eintraf.

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