Knöllchen für Verkehrssünder: Was sind eure Stories?

Entdeckt man ein Papierl auf der Windschutzscheibe, bedeutet das meistens eines: Irgendwas ist beim Parken falsch gelaufen.

Parksünden können teuer werden. Quelle: Adobe Stock, von Mattiff

“Man kann es vergleichen, wenn man sein Auto von der Werkstatt abholt und 300 Euro für die Inspektion bezahlt”, schreibt uns ein Leser. Er erzählt folgende Geschichte: Johann (Name von Redaktion geändert) war vor Kurzem zu Gast am Tegernsee. Einmal Falschparken später wartete schon das Knöllchen vom Zweckverband Kommunale Dienste Oberland.

Dazu erzählt Johann: “Ein rechtmäßiges Ordnungsgeld wegen falsch parken hatte ich hinterfragt. Sowohl schriftlich als auch telefonisch.” Weshalb man ein rechtmäßiges Ordnungsgeld hinterfragt, bleibt uns vorenthalten. Gegenüber der Redaktion betont er: “Natürlich benenne ich diesen Vorgang als Potential mit seinen Bürgern und Gästen eine bessere Kommunikation zu pflegen.”

Was ist der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland?

Der Zweckverband handelt im Auftrag von 150 Städten und Gemeinden. Sie kümmern sich unter anderem um die Verkehrsüberwachung von ruhendem (Strafzettel) und fließendem (Blitzer). Zudem kümmern sich die Angestellten um das Einholen von Forderungen wie unbezahlten Strafmandaten, Kurbeiträgen, Kitagebühren oder Gewerbesteuern.

Des Weiteren veröffentlicht der Zweckverband regelmäßig den “Verstoß des Monats.” Von Parksündern oder gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen: Durchklicken lohnt sich.

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Seiner Aussage nach habe man sich beim Zweckverband zwar um seine Anfrage gekümmert, jedoch erst als die 14-tägige Einzahlfrist für die Strafe abgelaufen war. “Hieraus entstand ein Aufschlag von über 60 Prozent zum eigentlichen Ordnungsgeld, da man ja Mehrkosten für den zusätzlichen Aufwand erhebt”, betont Johann. Dem Zweckverband wirft er vor:

Sprich, die zu erwartende Arbeit wird erst verrichtet, wenn man einen Aufschlag geltend machen kann? Bessert man so fehlende Steuergelder auf?

Nach weiteren sechs Wochen kamen die Unterlagen endlich. Johann zahlt seine Strafe daraufhin. Abschließend fragt er: “Ist es wirklich richtig und nötig, dass man Touristen, zahlende Gäste so abzieht? Ich hatte doch nur gefragt, ob ich erweiterte Information erhalten kann.” Bleibt zu merken: Am besten die Strafe zahlen, und dann erst aufregen. Ein Sprecher des Zweckverbands erklärt auf Nachfrage, normalerweise müsse man nicht länger als eine Woche auf eine Antwort warten. Durch den Postweg und unterschiedlicher Erreichbarkeiten könne es natürlich passieren, dass der Brief einmal etwas länger braucht.

Zwei Menschen, zwei Erfahrungen

Eine weitere Leserin hat eine ganz ähnliche Erfahrung hinter sich. Auch sie fand sich auf einem Parkplatz wieder, der gar keiner war. Hinter dem Scheibenwischer hing das gefürchtete Papierl. Der Grund: Das Auto stand neben dem eigentlichen Parkbereich. Sie erzählt: “Ich habe Widerspruch eingelegt, mit dem Argument, dass das nicht klar war, wo der Bereich anfängt.” Ihr wurde daraufhin recht gegeben. In einer Mail schrieb der Zweckverband, “dass die Strafe ausnahmsweise zurückgezogen wird.” Ein Nachspiel hatte das Falschparken dennoch: Unsere Leserin ist nun als Parksünderin in der Kartei des Zweckverbands verewigt.

Nun zu euch: Welche Strafzettel haben euch am meisten geärgert? Konntet ihr euch schonmal aus einem Strafzettel herausreden? Wir sind auf eure Geschichten gespannt.

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