Können “Zuagroaste” bald nichts mehr gegen Kuhglocken tun?

Wie oft wurde schon gegen das Gebimmel von Kuhglocken oder das Ausfahren von Mist geklagt? Im Oberland schon des Öfteren. Jetzt soll ein Gesetz helfen, genau solche Dinge zu verhindern.

Kommt bald ein Gesetz zum Schutz unserer Landkultur?

Wer kennt das nicht. Die Sonne strahlt vom blauweißen Himmel, der Grill ist angeheizt, die Gäste sind im Anmarsch – die Party kann steigen. Doch genau dann muss der Bauer nebenan “odeln” – oder hochdeutsch: den Mist auf den Wiesen verteilen. Na – sauber. Oder wenn am Samstag, grad um fünf der Hahn von gegenüber seinem Weckruf startet. Ganz zu schweigen von den Kühen auf der Wiese , die mit ihrem Dauerglockengedudel wohl so manchem den letzten Nerv rauben.

Urlauber zahlen viel Geld, um an diesem „ursprünglichen Leben” Teil zu haben. Und ehrlich gesagt lieben wir Eingeborenen unseren täglichen Sinnescocktail auch. Ohne würde was wichtiges fehlen.

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Freie Wähler wollen “Sinnes-Werte” vor Städtern schützen

Manche Anwohner aber nervt die natürliche Sinneskulisse. Das gilt auffallend oft für Menschen, die das Stadt- gegen das beschauliche Landleben eingetauscht haben. Da kann es schon vorkommen, wie in Holzkirchen vor einigen Jahren, dass sich die Nachbarn vor Gericht wieder treffen. Diesen Eindruck bestätigt auch Fraktionschef Florian Streibl (Freie Wähler) im Vorfeld der gestrigen Plenarsitzung im Landtag: “Meistens sind es Klagen von Städtern, die neu aufs Land gezogen sind und sich an den Geräuschen oder Gerüchen des Landlebens stören.”

Der Bayerische Landesverein der Heimatpflege e.V. hat in einer heute verschickten Pressemitteilung den Vorstoß der Freien Wähler begrüßt. Auch wenn es, sagt Dr. Rudolf Neumaier, Geschäftsführer des Landesvereins, einschränkend zu bedenken gibt:

Mit dem krähenden Gockel auf dem Misthaufen wurde im Landtag ein Idyll heraufbeschwört, das man lange suchen muss.

Streibls Partei setzt sich nun für den besonderen rechtlichen Schutz des heimatlichen “Sinnes-Erbe” ein. Gestern brachte der kleine Koalitionspartner der CSU einen entsprechenden Antrag im Landesparlament auf den Weg. Im Wortlaut des Antrags heißt es:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ebenso wie in Frankreich, das ‘Sinnes-Erbe’, also die ortsüblichen Gerüche und Geräusche des Landlebens, zu schützen.

Dieser Schutz soll nach dem Willen der Freien Wähler im Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) verankert werden. Da das BImSchG aber ein bundesweit geltendes Gesetz ist, bedarf es einer Initiative Bayerns im Bundesrat, um die Ergänzung zu erwirken.

Die CSU als Koalitionspartner steht dabei auf der Seite der Freien Wähler, wie auch die CSU-Abgeordnete Petra Loibl bei den Kollegen von BR24 unterstrich. Sie könne gut mit Kirchengeläut, Kuhglockengebimmel und Froschquaken leben. Ansonsten stieß der Vorstoß für den Schutz des Sinneserbes auf geringe Gegenliebe im Landtag. Die Fraktionen von SPD, FDP und AfD halten die Gesetzesinitiative, die mit den Stimmen von CSU und Freie Wähler gestern Abend beschlossen wurde, für „überflüssig“.

Die Grünen setzen bei Konflikten im Bereich des schützenwürdigen „Sinnes-Erbes“ mehr auf die Toleranz. Noch vor der Sommerpause will die Landesregierung nun die Gesetzesinitiative Bayerns in den Bundesrat bringen. Die Frage aber was als schützenswertes „Sinnes-Kulturgut“ eingestuft werden soll, ist noch völlig offen. Allerdings bietet Neumaier die Unterstützung der Landespfleger an, wenn es darum geht, schützenswerte „Sinnes-Erbe“ Güter aufzuspüren:

Sie haben eine feine Nase und gute Ohren.

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