Kohler: “Für mich ist der Streit beigelegt”

Aktualisierung vom 04. September / 17:46 Uhr
Die Klage gegen die Bachmair Weissach Arena von Hotelier Korbinian Kohler wurde abgewiesen. Wie das Verwaltungsgericht München heute bestätigte, ist das Verfahren nun zunächst beendet.

Sollte es allerdings nicht zu neuen Verhandlungen kommen, kündigt der Anwalt der Nachbarin weitere rechtliche Schritte gegen die „unzutreffende Entscheidung“ an.

Der Vor-Ort-Termim lief für den Bauherrn (rechts im Bild) sehr gut

Eigentlich waren Beobachter nach dem Vor-Ort-Termin ja davon ausgegangen, dass die Klägerin ihre Klage zurückziehen würde, um sich gütlich zu einigen. Dies war jedoch nicht der Fall, wie man uns bei Gericht bestätigte.

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Und so war es schließlich an Richterin Dürig-Friedl, eine Entscheidung zu fällen. Ihre Klageabweisung kam dann aber nicht mal für den Anwalt der Nachbarin überraschend. „Nach dem Ortstermin haben wir dieses Urteil erwartet“, so der Kölner Anwalt Andreas Haupt.

Hoffnung auf Ruhe

Kohler hofft, dass mit dem Urteilsspruch nun Ruhe einkehrt. „Für mich ist der Streit jetzt damit beigelegt“, so der Hotelbesitzer. Schließlich habe man bereits vorher „nicht ganz günstige“ Maßnahmen getroffen, um den Lärmschutz zu gewährleisten. So habe man laut Kohler mehr Fläche asphaltiert, als eigentlich notwendig gewesen wäre. Zudem sei ein Wall an der Grenze zum Wohnhaus errichtet worden.

Er habe im Prinzip kein schlechtes Verhältnis zu Frau Lang, meint der Hotelier. „Vielleicht sieht sie ja jetzt, dass alles gar nicht so schlimm geworden ist. Meine Hoffnung ist, dass keine weiteren Beschwerden aufkommen“, so Kohler.

“Weitere Verhandlungen nötig”

Haupt setzt unterdessen auf weitere Verhandlungen der Beteiligten, um eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu erzielen. „Wir hoffen, dass dies gelingt“, so Haupt. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, schließt Haupt auch weitere Schritte nicht aus:

In dem Fall müssten wir unserer Mandantin empfehlen, die Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof in München zweitinstanzlich überprüfen zu lassen, da wir die Entscheidung für unzutreffend erachten.

Ursprünglicher Artikel vom 31. Juli mit der Überschrift: “Mit Nichtglauben kommen wir nicht weiter”
Eine Entscheidung rund um die neue Eventarena des Kreuther Hotels Bachmair Weissach gab es nicht am Mittwochmittag. Dennoch sieht derzeit alles danach aus, dass die Nachbarschaftsklage aufgehoben wird.

„Wollen Sie ein Urteil oder mit Ihrem Nachbarn im Gespräch bleiben?“, so der Abschlusssatz von Richterin Cornelia Dürig-Friedl. Offiziell ging man bei der mündlichen Verhandlung vor Ort ohne Urteil auseinander.

Es sieht jedoch danach aus, dass die Klägerin, Anwohnerin Dr. Petra Timm-Lang, ihre Klage nicht weiterverfolgen wird. Timm-Lang wohnt mit ihrer Familie zeitweise im vordersten Haus, direkt an der Ecke Ringbergstraße/Bundesstraße. In ihrem Zweitwohnsitz sei sie vom Verkehrslärm der parkenden Autos und vom Veranstaltungslärm betroffen.

Doch stärker noch als der Lärm von der Eventhalle ist der, der von der Bundesstraße herrührt. Zehntausende Fahrzeuge donnern auf der Bundesstraße an ihrem Haus vorbei. Und jetzt soll eben auch noch der Freizeitverkehr von der Arena dazukommen. Ein Zustand, den sie nicht akzeptieren will. Sie reichte Klage gegen die Genehmigung des Landratsamtes für die erst jüngst fertig gewordene, mehrere Millionen Euro teure Veranstaltungshalle ein.

Strenge Auflagen für Hallenbetrieb

Fünf Veranstaltungen liefen bereits in der „Bachmair Weissach Arena“. Zehn sind per Verordnung pro Jahr zugelassen. „Jedes weitere Ereignis ist dem Landratsamt anzuzeigen“, heißt es in den umfangreichen Gutachten. Für den Betrieb seiner neuen Eventarena musste Hotelier Korbinian Kohler unter anderem ein Verkehrsgutachten und ein Lärmschutzgutachten anfertigen lassen.

Hauptsächlich für die Anwohner habe er das getan, so Kohler. „Wir haben ja keinen Krieg miteinander“, betonte er beim Vor-Ort-Termin, zu dem das Münchner Verwaltungsgericht geladen hatte. Eine Tatsache, die auch die Klägerin bestätigte.

Während das Gebiet, auf dem die Arena steht, als „Sondergebiet Sport“ ausgewiesen ist, befindet sich direkt daneben, jenseits der kleinen Ringbergstraße – einer Anlieger-frei-Straße –, das Wohngebiet, in dem auch das Haus der Klägerin steht. Auf dem Platz vor der Arena, dort, wo sich früher kräftig eingegrünte Tennisplätze befanden, sind jetzt 222 Stellplätze auf kräftig schwarzen Asphalt gebannt. Sogar auf 312 kommt man, werden die Plätze vom Hotel am Bachmairweg noch dazugezählt.

Zu- und Abfahrten zum Parkplatz

„Hässlich lange Tage habe ich damit verbracht, die Gutachten zu lesen“, so die Richterin. Daraus ließe sich entnehmen, dass nicht der Tagbetrieb – mit maximal bis zu 1.100 Gästen pro Event – das Problem sei. Der Nachtbetrieb, zu dem pro Veranstaltung mit bis zu 650 Leuten gerechnet werde, habe laut ihrer Auffassung den Anstoß zur Klage gegeben.

Der Verkehr, der sich daraus an einer der drei Ein-/Ausfahrten – an der Ringbergstraße – ergebe, sei zwar eine Zumutung. Den erlaubten Lärmpegel von 40 Dezibel (dB) unterschreitet die Halle jedoch um 2 dB.

Der Blick von der Arena auf den Parkplatz ‒ links die Zu- und Abfahrt, die ab 22 Uhr per Schranke dichtgemacht wird.

Laut Verkehrsgutachten würden statistisch gesehen 27 Prozent der Besucher diese Straße wählen, der Rest käme über die beiden weiteren Zufahrten. „Ab 22 Uhr ist die Schranke zu“, hielt die Beklagtenpartei dagegen. Der Eckbereich Ringbergstraße/Bundesstraße (80 Stellplätze für Hotelgäste) werde also durch zwei Schranken ab 22 Uhr geschlossen, sodass weder die vordere – sich fast direkt vor der Haustür befindende Straße – als Zu- beziehungsweise Abfahrt benutzt werden könne. Ein Schutz, der für die Anwohner in den Unterlagen festgeschrieben sei.

Ungläubiger Anwalt

„Wir brauchen hier nicht die Papierform, sondern das, was der Bauherr faktisch tut“, machte Andreas Haupt, Anwalt der Klägerin, sein fehlendes Vertrauen in die Unterlagen deutlich. „Das Gutachten ist unbrauchbar“, behauptete er. Die Unterlagen mit den 35 Auflagen, die gar nicht überprüfbar seien, seien eine maßgeschneiderte Baugenehmigung für den Bauherrn. Erstens könne man gar nicht beweisen, dass „nur“ 27 Prozent die vordere Straße benutzten. Zweitens hätte man die 200 Fahrzeuge als „Gäste, die angeblich im Hotel übernachten“, künstlich aus dem Immissionsgutachten herausgerechnet.

Mit „Das glaube ich nicht“ käme man nicht weiter, so die Richterin. Es gäbe nichts Solideres als das vorliegende Gutachten. Dürig-Friedl wirkte wirklich bemüht, zu einer Einigung zu kommen. Die Sache sei immer ein wenig ungut, wenn eine Wohnbebauung da sei, so die Richterin. Für die Zukunft konnte sie nachträgliche Lärmmessungen ankündigen. „Es wäre schön, wenn man was macht, was der Klägerin hilft“, bemerkte sie, nachdem sich der Termin in der Hitze langsam ein wenig hinzog.

Bemühter Bauherr ‒ zufriedene Richterin

Einen bepflanzten Erdwall am Ringbergweg hätte der Bauherr bereits errichtet, und der Belag des Parkplatzes sei geräuschmindernd geteert worden. Ein noch höherer Wall, mehr Begrünung sowie weniger Zufahrtsverkehr von Lastwägen seien der Sache dienlich, betonte der Anwalt der Klägerin. Eine Bepflanzung würde zwar für den Schallschutz nichts bringen, ergänzte die Richterin, jedoch „fürs Seelische“.

Eine neue Variante in dem ausgedehnten Vor-Ort-Termin brachte Schallschutzgutachter Rüdiger Greiner. Man täte immer so, als ob die Bundesstraße gar nicht da sei, so Greiner.

„Die Straße ist aber da und ist damit eine ständige Belastung. Mit 55 dB tags und 48 dB nachts, und die Arena liegt weit darunter!“

Kohler machte darauf aufmerksam, dass das Haus der Familie zukünftig durch ein drei Meter hohes Trafohäuschen zusätzlich lärmgeschützt sein werde. Sowohl die noch fehlenden beiden Schranken als auch das Trafohäuschen würden demnächst installiert.

Schlussendlich setzte die Richterin einen Schlusspunkt und machte den Vorschlag, der Anwalt solle einen Antrag auf Aufhebung der Klage stellen. Die Ärztin könne dann bis 15. August entscheiden, ob die von Kohler skizzierte Lösung in ihrem Sinne sei. Der höhere Wall muss allerdings noch durch die Gemeinde gebilligt werden. „Ich glaube, das würde Ihnen nützen“, zeigte sich die Richterin zufrieden.

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