Demokratie braucht Öffentlichkeit – oder warum Nichtöffentlichkeit allzu oft missbraucht wird

Immer wieder weisen wir daraufhin, dass einige Politiker ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht gegenüber Medien unzureichend nachkommen. Dabei wiederholen sich die Akteure und vor allem die Verstöße.

Es hakt vor allen Dingen bei nichtöffentlichen Sitzungen. Deren Tagesordnungen zu erhalten ist schier unmöglich, außer es besteht ein konkretes Interesse der verantwortlichen Person an einer Veröffentlichung.

Ob aus Unwissenheit oder bewusstem Kalkül wissen wir nicht.

Jedoch überwiegt auch unter Juristen die Überzeugung, dass Journalisten zumindest die Themen erfahren müssen, über die hinter verschlossenen Türen gesprochen wird. Und auch richterliche Entscheidungen zugunsten der Auskunftsverpflichtung gibt es bereits seit Jahren. Dieses Auskunftsrecht ist vor allem deswegen entscheidend, damit die Journalisten nach konkreten Ergebnissen fragen können. Nur so können die Medien ihrer öffentlichen Informationspflicht nachkommen, zu der auch eine gewisse Kontrollfunktion gehört.

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Ohne Öffentlichkeit keine Demokratie

Für das Funktionieren eines demokratischen Staatswesens – auch und vor allem auf lokaler Ebene – sind informierte Bürger entscheidend. Sollen diese tatsächlich an der politischen Willensbildung teilhaben, müssen sie genügend Bescheid wissen. Bescheid wissen über Sachfragen, über getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschläge. Denn nur so können sie diese beurteilen und für gut heißen oder sie eben ablehnen.

Deswegen lautet unser Appell an die politisch Verantwortlichen: Werden Sie demokratischen Grundsätzen gerecht, ohne politisch motivierte Einschränkungen.

Die Argumente der Auskunftsverweigerer wiederholen sich zwar. Richtiger werden sie dadurch aber nicht:
“Uns ist durch die Rechtsaufsicht untersagt, Tagesordnungen nichtöffentlicher Sitzungen zu veröffentlichen.”
“Laut Gemeindeordnung dürfen wir das nicht.”
“Das haben wir noch nie gemacht.”

Das Ergebnis dieser rechtlich angreifbaren Argumentation: Auch Journalisten erfahren Themen, über die beraten wird, nicht einmal ohne schützenswerte Details. So bleibt manche Beratung, über die die Bürger frühzeitig Bescheid wissen sollten, geheim.

Dabei wird vergessen, dass die Medien auch das Recht haben, „ungehindert Nachrichten und Informationen einzuholen, zu berichten und Kritik zu üben“. Von diesem „ungehindert“ bleibt aber vieles auf der Strecke, wenn Gemeinde- oder Stadträte auch noch nach Gutdünken Türen hinter sich verschließen.

Nichtöffentlichkeit kann – nein, darf – nur Ausnahme sein

Es gibt sinnvolle Vorgaben für Nichtöffentlichkeit. Wenn etwa Personalangelegenheiten oder Grundstücksthemen wirklich einer Geheimhaltung bedürfen oder gar öffentliches Wohl auf dem Spiel steht. Doch selbst in solchen seltenen Fällen müssen Anfragen der Medien beantwortet werden. Die Entscheidung, ob und wie die Antworten verbreitet werden, verantworten die Medien, nicht vorweg ein Bürgermeister oder Landrat.

Nichtöffentlichkeit macht, wie beschrieben, durchaus Sinn. Aber es darf einfach nicht sein, dass diese von unseren Vertretern politisch-motiviert missbraucht wird.

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