Kontroverse Kostenpflicht

Die Straßen in Ellmösl in Enterrottach müssen saniert werden – zahlen sollen zum Großteil die Anwohner. Rund 17.000 Euro kommen dabei auf jeden Einzelnen zu. Dabei ist es nicht in allen Gemeinden in Bayern üblich, dass auch die Bürger zur Kasse gebeten werden.

Die Straßen im Bereich der Valepperstraße und Ellmösl werden ab April 2015 saniert. Die Anlieger müssen tief in die Tasche greifen.
Die Anliegerstraßen im Bereich von Ellmösl sollen ab April 2015 saniert werden / Archivbild

Straßensanierungen fallen in allen Gemeinden und Städten von Zeit zu Zeit an. Wer für die Kosten aufkommen muss, ist jedoch nicht überall gleich geregelt. Deutschlandweit kann jede Kommune selbst entscheiden, ob sie die Kosten für nötige Arbeiten selbst übernimmt, oder die Anwohner mit in die Verantwortung zieht. Nur in Berlin und Baden-Württemberg gilt die Regel, dass die Kommunen alles zahlen, einheitlich.

Laut Bayerischem Innenministerium haben rund 70 Prozent der Gemeinden in Bayern eine Satzung, bei der die Sanierung zwischen Gemeinde und Bürgern aufgeteilt wird. Im Landkreis haben sich zehn der 17 Gemeinden entschieden, Teile der Sanierungskosten auf die jeweiligen Anwohner zu übertragen.

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Gemeinden sollen Kosten erheben

Auch in Rottach-Egern nimmt man so die Anlieger in die Pflicht und legt die Kosten der Arbeiten um. In Ellmösl ist die Rede von 850.000 Euro für die gesamte Sanierung des 700 Meter langen „Straßensystems“ in dem kleinen Rottacher Ortsteil. Davon müssen Anwohner 70 Prozent übernehmen, die Gemeinde 30 Prozent. Das sind je nach Größe des Grundstücks für jeden der 35 Anwohner im Schnitt 17.000 Euro.

Dieses Vorgehen ist auch im Sinne des Miesbacher Landratsamts. „Wir bemängeln schon, wenn Gemeinden sich gegen eine solche Satzung aussprechen“, erklärt Pressesprecher Gerhard Brandl. Für die Kommunen ist es darüber hinaus die Möglichkeit, ihre leeren Gemeindekassen nicht weiter zu belasten. Das bestätigt auch die Leiterin des Rottacher Bauamts, Christine Obermüller:

Wir sind aufgrund der Finanzlage dazu angehalten, eine solche Satzung zu erlassen.

Dabei beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung in Rottach-Egern derzeit rund 423 Euro. Damit liegt die Gemeinde jedoch noch immer unter der durchschnittlichen landesweiten Pro-Kopf-Verschuldung von 756 Euro.

Eine Abweichung von der Satzung laut Informationen des Innenministeriums nur dann möglich, wenn besondere Umstände vorliegen, die ein Absehen von der Beitragserhebung rechtfertigen. Die Rechtsprechung sieht solche Gründe darin, dass eine Gemeinde auch ohne Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ihren Pflichtaufgaben nachkommen kann. Wichtig sei, so die Beamten, dass es keine Einbußen an der dauernden Leistungsfähigkeit gibt.

Die Straßen müssen von Zeit zu Zeit saniert werden. In Gemeinden wie hier in Rottach-Egern müssen die Anwohner ebenfalls zahlen.
Straßensanierung in Rottach-Egern: Die Anwohner zahlen ebenfalls.

Für die Anwohner in Ellmösl ist die zu erbringende Summe jedenfalls kein Pappenstiel. Sie haben sich zusammengetan und Unterschriften gesammelt, um die ursprünglich für dieses Jahr geplante Sanierung zu verschieben.

Ob dieser Wunsch vom Rottacher Gemeinderat angenommen wird, dürfte sich bereits am kommenden Dienstag zeigen, wenn sich das Gremium mit dem Antrag der Bürger beschäftigt. Dabei ist derzeit unklar, ob die Unterschriftenliste der Anwohner überhaupt etwas bringt. „Das kommt darauf an, wie der Gemeinderat sich entscheidet“, erklärt Christine Obermüller. Trotzdem rechnet sie mit einer Auftragsvergabe schon Mitte nächster Woche.

Im Innenministerium wird, so der Stellvertretende Pressesprecher Michael Siefener, derweil zwar über eine Änderung im sogenannten Straßenausbaubeitragsrecht diskutiert. Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es jedoch noch nicht. Darüber hinaus stellt Siefener klar, dass die Ausgestaltung der kommunalen Satzungen den Gemeinden obliegt. Für die betroffenen Anwohner heißt das: Informationen einholen, ob die eigene Heimatgemeinde die Kosten übernimmt. Ansonsten Geld zurücklegen, warten und hoffen.

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