Kooperationsvertrag der Pfarrgemeinden

Nach langer Organisation und Vorbereitung konnte der Kooperationsvertrag für drei Pfarrgemeinden und vier Kirchenverwaltungen rund um den See nun endlich geschlossen werden. Dabei gibt es für das kommende Jahr einige Änderungen zu beachten.

Bei einem Empfang wurde der Kooperationsvertrag der Pfarrgemeinden besiegelt
Bei einem Empfang wurde der Kooperationsvertrag der Pfarrgemeinden besiegelt

Wie Verwaltungsleiter Berthold Späth erklärte, bleibt die Vermögens- und Immobilienverwaltung bei der jeweiligen Kirchenstiftung, der Verwaltungshaushalt wird jedoch gemeinsam geführt.

Aus allen vier Kirchenstiftungen, Tegernsee, Egern, Kreuth und Glashütte, wurde ein Haushalts- und Personalausschuss gegründet, der künftig für den Verwaltungshaushalt und für das Personal der Kirchenstiftungen zuständig ist.

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