Kostenfalle Gebühren

Die Gemeinden erbringen Dienstleistungen für ihre Bürger. Die Gebühren hierfür fallen unterschiedlich aus. Eine neue EU-Verordnung könnte die Situation jetzt unübersichtlicher machen.

Parken kostet immer, selbst bei Schnee in Kreuth. Aber warum immer unterschiedlich? (Foto: www.gemeinde.kreuth.de)
Für die Bereitstellung von Parkplätzen kann eine Gemeinde unterschiedliche Gebühren erheben.(Foto: www.gemeinde.kreuth.de)

Die Gemeinden betreuen ihre Bürger, indem sie ihre Dienstleistungen und ihren Service zur Verfügung stellen. Sei es das Ausstellen von Reisedokumenten, die Bereitstellung von Wasser oder die Betreuung und Versorgung der Kinder im Kindergarten.

Für alle diese Dienstleistungen fallen Kosten an: Lohnkosten der Beamten und Angestellten, Materialkosten, Kosten im Straßenbau, Miete für Räumlichkeiten.

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Wonach richten sich die Gebühren?

In der Regel kann man von mindestens vier Arten von Gebührenerhebung sprechen:

  1. Gebühren, die vom Bund oder Land vorgeschrieben sind,
  2. Gebühren, bei denen die anfallenden Kosten auf die jeweiligen Nutzer der Leistung verteilt werden,
  3. politisch-subventionierte Gebühren und
  4. lenkende Gebühren.

Gebühren, auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat, sind zum Beispiel bundesweit einheitlich geregelte Preise für die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses. So kostet der Pass derzeit deutschlandweit bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro, danach veranschlagen die Behörden 59 Euro. Seinen Pass bekommt man in den Rathäusern der Tal-Gemeinden.

Beim Wasser hingegen verteilen die Kommunen die entstandenen Kosten auf die Nutzer. Hier können aufgrund der jeweilig unterschiedlichen geografischen Lage, dem Zustand der Leitungen, Investitionsbedarf oder ähnlichem die Preise selbst benachbarter Gemeinden ganz unterschiedlich ausfallen. So kostet der Kubikmeter Wasser in Tegernsee 0,92 Euro, in Gmund 1,09 Euro, in Rottach-Egern 2,85 Euro, in Kreuth 0,99 Euro und in Bad Wiessee 1,39 Euro.

Mit Gebühren steuern

Kindergärten oder auch die Mittagsbetreuung sind in der Regel subventioniert. Das heißt, die entstandenen Kosten werden nicht voll auf die Eltern der versorgten Kinder umgeschlagen, sondern die Gemeinden unterstützen die Träger der Kindergärten. So ergeben sich wieder ganz unterschiedliche Preise, was daran liegt, dass die Leistungen von Kindergarten zu Kindergarten sehr unterschiedlich sind. Ein Kindergartenplatz kostet beispielsweise in Gmund bei einer Betreuung von acht bis neun Stunden täglich 130 Euro pro Monat, zuzüglich Spiel- und Getränkegeld. In Kreuth sind es 100 Euro.

Parkgebühren sind von den Behörden lenkbar. Nutzbar macht man sich dies in Bereichen, die Autofahrer schnell wieder verlassen sollen. Zum Beispiel vor einer Post. Dann schreibt man eine kürzere Verweildauer aus oder erhöht entsprechend die Parkgebühren. Oder man senkt die Gebühren, wenn man möchte, dass ein Parkplatz am Stadtrand mehr genutzt wird als anderswo.

Parken kostet überall ein bisschen anders

Im Tegernseer Tal ist eine kurze Zeit des Parkens in der Regel frei. Meistens sind das zwischen 30 Minuten und einer Stunde, in Kreuth auf manchen Parkplätzen sogar zwei. Danach kostet eine Stunde Parken im Tal zwischen 50 Cent und einen Euro, aber normalerweise nur bis zu einem Tagessatz von drei bis fünf Euro. In Kreuth kostet der Nachtparkplatz für Camper ebenfalls fünf Euro.

Eine besondere Regelung gibt es in Rottach-Egern für Besucher des See- und Warmbades. Diese können für 50 Cent den ganzen Tag parken, wenn sie mit dem Parkschein zum Schwimmbad gehen und ihn abstempeln lassen. Eine gute Lösung, wenn man das Stempeln nicht vergisst. Ohne Stempel kann bei Überschreiten der Parkdauer schnell eine Verwarnung von 20 Euro fällig werden.

Ab Januar 2017 aber wird die Gebührenlage unübersichtlicher. Wie der Merkur kürzlich berichtete, ist auf die erhobenen Gebühren im nächsten Jahr 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Es sei denn, die Gemeinden reichen eine Optionserklärung beim Finanzamt ein. So bleibt den Gemeinden dann noch eine vierjährige Übergangsfrist.

Wie der Merkur weiter erklärt. ist Hintergrund der Kostenfalle geltendes EU-Recht, wonach Gemeinden wie ein Unternehmen für privatrechtliche Tätigkeiten Umsatzsteuer abführen müssten. Dies habe der Gesetzgeber nun in nationales Recht überführt. Für die Kommunen gäbe es aber auch einen Vorteil: Sie kämen in den Genuss des sogenannten Vorsteuerabzugs, was Investitionen erheblich günstiger mache.

So werde die Umsatzsatzsteuer nach dem Mehrwert berechnet und damit dem Käufer in Rechnung gestellt. Damit eine Sache nicht mehrfach versteuert werde, sei der Verkäufer zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

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