Bayern
Kostenlawine in der Pflege: Eigenanteile steigen weiter drastisch an

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen mit steigenden Kosten rechnen. Der zu tragende Eigenanteil für die Pflege im Heim legte zuletzt deutlich zu.

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Für Pflegebedürftige im Heim sind die selbst zu tragenden Kosten weiter gestiegen. / Foto: Jack Finnigan auf Unsplash

München/Hannover (dpa/lby) – Für Pflegebedürftige im Heim sind die selbst zu tragenden Kosten weiter gestiegen. In Bayern betrug der Eigenanteil zum 1. Juli für das erste Jahr im Heim 2.814 Euro pro Monat – ein Anstieg um 564 Euro im Vergleich zu Mitte 2023, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen in Hannover ergab.

Die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wachsen damit trotz angehobener Entlastungszuschläge weiter, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Die Zuzahlung ab dem vierten Heimjahr stieg den Angaben zufolge im Schnitt auf 1.735 Euro pro Monat. Das waren 120 Euro mehr als noch zum 1. Juli 2023, wie aus den Daten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

Anstieg im bundesweiten Schnitt weniger stark

Auch im bundesweiten Schnitt legten die Kosten demnach zu – wenn auch weniger stark als in Bayern. Dafür lag das Kostenniveau im bundesweiten Schnitt etwas höher als im Freistaat. Für das erste Jahr im Heim wurden den Angaben zufolge zum 1. Juli im Schnitt 2.871 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig – 211 Euro mehr als Mitte 2023. Die Zuzahlung ab dem vierten Heimjahr stieg im bundesweiten Schnitt auf 1.865 Euro im Monat. Ein Plus von 91 Euro im Vergleich zum 1. Juli 2023.

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In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Für Bewohnerinnen und Bewohner im Heim kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu. In die Auswertung zum 1. Juli einbezogen wurden erstmals auch Ausbildungskosten, die ebenfalls von den Heimen weitergegeben werden. Dieser Posten wurde auch in die Vergleichswerte zum 1. Juli 2023 eingerechnet, wie es zur Erläuterung hieß.

Höhere Entlastungszuschläge

Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch Entlastungszuschläge, die mit einer Reform der Ampel-Koalition zum 1. Januar 2024 erhöht wurden. Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 statt zuvor 5 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund für den wachsenden Eigenanteil sind vor allem höhere Personalkosten für Pflegekräfte.

Die Chefin des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, sagte mit Blick auf die weiter steigende Eigenbeteiligung: «Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren.» Allein die durch sie vorgesehene Übernahme der Investitionskosten würde Bewohnerinnen und Bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten. Auch sei es Aufgabe des Staates, Ausbildungskosten zu übernehmen. Dies müsse im Rahmen der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigten Pflegereform gelöst werden.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) teilte zu der Entwicklung mit, jetzt räche sich, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) so lange untätig geblieben sei. «Die neuen Daten bestätigen meine Warnungen: In allen Ländern steigen die durch Pflegebedürftige zu tragenden Eigenanteile. Wir brauchen deshalb endlich eine nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung.» Bayern sei weiterhin bereit, an dem Reformprozess konstruktiv mitzuwirken.

Zum Vorwurf des Ersatzkassenverbands sagte Gerlach, Bayern nehme seine Verantwortung für die Pflege sehr ernst. Mit dem Förderprogramm PflegeSoNah unterstütze der Freistaat seit dem Jahr 2020 Investitionen in Pflegeeinrichtungen und entlaste so die Pflegebedürftigen bei den Eigenanteilen. Die von den Pflegebedürftigen in der Eigenbeteiligung zu tragenden Investitionskosten seien die niedrigsten im Vergleich der westdeutschen Bundesländer.

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