Beatmungskapazitäten werden erweitert

Das Gesundheitssystem in Bayern steht kurz vor der Überlastung. Jetzt hat die Regierung eine Entscheidung getroffen. Das betrifft auch das Krankenhaus Agatharied. Hier ist die Lage sehr angespannt.

Auch im Krankenhaus Agatharied müssen OPs aufgrund von Kapazitätsgrenzen verschoben werden.

Update 17.11.2021 – 15.52 Uhr

“Die Situation ist extrem belastend. Die Intensivstation ist aktuell mit fünf Covid-Patienten belegt. Planbare stationäre Leistungen wurden bereits in den letzten Wochen gezielt zurückgefahren, weil die mit SARS-CoV2 infizierten Patienten immer mehr Kapazitäten gebunden haben”, erklärt jetzt eine Sprecherin aus dem Krankenhaus Agatharied.

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So werden im Krankenhaus Agatharied inzwischen drei sogenannte Normalstationen ausschließlich für Covid-19-Patienten vorgehalten. Auf der Intensivstation, auf der derzeit 12 Beatmungsplätze zur Verfügung stehen, werden aktuell mehrere Covid-19-Patienten medizinisch versorgt. Das Krankenhaus Agatharied setzt alles daran, so vielen Patienten wie möglich zu helfen. Deshalb werden die Beatmungskapazitäten von noch 12 auf 20 in der nächsten Woche erweitert.

“Nur so können wir dem Ansturm an Intensiv-Patienten gerecht werden. Zum Betrieb dieser zusätzlichen Beatmungsmöglichkeiten ist jedoch qualifiziertes Personal erforderlich”, erklärt die Sprecherin weiter. Dieses wird nun aus den Operationssälen abgezogen und zur Versorgung der Beatmungspatienten eingesetzt. Dadurch reduziert sich die Anzahl der betreibbaren OP-Säle von sieben auf nunmehr drei.

Ursprünglicher Artikel vom 17. November 2021 mit der Überschrift: „Krankenhäuser ziehen Notbremse“

Angesichts der höchst angespannten Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern hat die Regierung von Oberbayern die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser im gesamten Regierungsbezirk nach Stufe 3a des Notfallplans zur Corona-Pandemie dazu verpflichtet, von sämtlichen aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen.

Die stationären Kapazitäten sollen für die Behandlung von Notfallpatienten, COVID-19-Patienten sowie Patienten, deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, reserviert werden.

Die Anordnung der Regierung gilt für die COVID-19-Schwerpunktkrankenhäuser in allen oberbayerischen Rettungszweckverbänden bis einschließlich 10. Januar 2022. “Das gestiegene Aufkommen an Corona-Patienten, das weiterhin ungebremst exponentielle Infektionsgeschehen sowie die Auslastung der Intensivbetten, die für ganz Oberbayern 94 Prozent beträgt, und die massive Zunahme der Belegung der Betten auf den Normalstationen mit COVID-Patienten machten eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse erforderlich”, heißt es von Seiten der Regierung von Oberbayern.

Medizinische Notfälle haben Priorität

Ziel sei es, eine ausreichende intensiv- und allgemeine medizinische Versorgung von allen Patienten sicherzustellen, die durch medizinische Notfälle – wie beispielsweise Schlaganfall und Herzinfarkt – aber auch durch schwere COVID-19-Erkrankungen besonders betroffen sind oder deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann.

Die Verpflichtung, unter medizinischen Aspekten aufschiebbare stationäre Behandlungen vorübergehend zu unterlassen, betreffe Eingriffe, die ohne dauerhaften Schaden für die Patienten aufgeschoben werden können. Dazu gehören beispielsweise orthopädische Eingriffe wie Knie- oder Hüftoperationen bei Gelenkverschleiß. Die Regierung betont:

Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung selbstverständlich nicht erfasst. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte.

Soweit aufgrund der Verfügung der Regierung von Oberbayern bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patientinnen und Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.

„Die Entwicklung in den oberbayerischen Krankenhäusern gibt Anlass zu Besorgnis. Das Personal in den Kliniken arbeitet bereits seit geraumer Zeit an der Grenze der physischen und psychischen Belastung. Mir ist bewusst, dass die nun notwendige Absage oder Verschiebung von Behandlungen für viele Patientinnen und Patienten eine Belastung darstellt. Die sich zuspitzende Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern lässt uns aber leider keine andere Wahl. Die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie ihre Familien bitte ich um Verständnis“, so Regierungspräsidentin Maria Els.

Sie appelliert eindringlich an die Bevölkerung, weiterhin Vorsicht walten zu lassen und die allgemeinen Infektionsschutzregeln zu beachten: „Halten wir zusammen! Lassen Sie sich impfen, soweit noch nicht geschehen! Denken Sie rechtzeitig auch an eine Auffrischungsimpfung! Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung kann es gelingen, auch die vierte Infektionswelle zu bewältigen.“

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