Kreuth: Neue Skihütte am Kirchberg

Die Ski- und Snowboardschule Giesing plant am Kreuther Kirchberg die Errichtung einer neuen Skihütte. Denn zusätzlich zu der bisher bestehenden Hütte braucht man nun auch ein Büro und einen Lagerraum.

Der Gemeinderat steht dabei dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings muss die Skischule sich vorher einigen Fragen stellen und Vorgaben erfüllen.

Zu der vorhandenen Hütte am Kirchberg soll noch eine neue dazukommen
Zu der vorhandenen Hütte am Kirchberg soll noch eine neue dazukommen

Die Kirchberglifte Kreuth befinden sich direkt am Fuße des Leonhardsteins. Der Hang beherbergt Bügellifte, einen Seillift sowie einen Förderteppich für Kinder. Die knapp 300 Meter langen Pisten werden, ausreichend Schnee vorausgesetzt, hauptsächlich von Familien und Anfängern benutzt.

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Nun möchten die Betreiber der dortigen Ski- und Snowboardschule Giesing zusätzlich zu der vorhandenen Skihütte noch ein weiteres Gebäude dazustellen. Wie es in einer formlosen Anfrage an die Gemeinde heißt, brauche man mehr Platz für ein Büro sowie Lagerräume.

Kommentare bereiten Sorgen

Auf seiner gestrigen Sitzung sprach sich der Gemeinderat grundsätzlich für den Bau der sechs mal sechs Meter großen Hütte aus. Sorgen bereiteten Gemeinderat Martin Walch (SPD) allerdings einige Kommentare auf der Tegernseer Stimme.

Dort wurde die Skischule unter anderem wegen des Umgangs mit Kindern kritisiert, die unerlaubterweise auf der Übungsfläche der Skischule unterwegs waren. „Ich wollte das nur einmal angesprochen haben. Ich finde, man sollte den Baubewerber im Zuge des Verfahrens darauf hinweisen“, so Walch.

Eine Anfrage, die auch die restlichen Mitglieder des Rates befürworteten, sodass diese Maßgabe in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen wurde. Die Skischule muss allerdings noch weitere Vorgaben erfüllen.

Zum Rückbau verpflichten

So wurde zum einen festgesetzt, dass man sich bei dem Bauvorhaben an die hiesige Gestaltungssatzung halten müsse. Dabei gehe es insbesondere um die Fassade sowie Dachüberstände. „Die Betreiber haben sich aber schon bereiterklärt, sich an diese Vorgaben zu halten“, so Bürgermeister Josef Bierschneider.

Gleichzeitig wird von dem Bauherrn noch eine Verpflichtungserklärung gefordert. In dieser muss geregelt sein, dass die Hütte wieder zurückgebaut wird, sobald die zusätzliche Nutzung nicht mehr notwendig sein sollte.

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