Kreuther (92) verletzt Auszubildende (17)

Eine Kreuther BMW-Fahrer fährt über den Bahnübergang in Hausham. Eine ihm entgegen kommenden 17-Jährige wird am Handgelenk verletzt. Hat der 92-Jährige sie touchiert, hat sie danach gegen den Außenspiegel geschlagen? Diese Fragen klärte heute das Amtsgericht Miesbach.

Am Bahnübergang in Hausham übersah ein 92-jähriger Kreuther eine Auszubildende und verletzte sie.
Am Bahnübergang in Hausham übersah ein 92-jähriger Kreuther eine 17-jährige Auszubildende und verletzte sie.

Der Bahnübergang in Hausham ist immer wieder eine Problemstelle. Zum einen, da man als Autofahrer und Fußgänger häufig überlange Wartezeiten in Kauf nehmen muss und zum anderen, weil der eigentliche Übergang mit seinen zwei Fahrspuren für Fahrzeuge und Fußgänger recht eng ist. Der Fußgängerweg reicht bis zur Schranke, dann müssen Fußgänger auf die Fahrbahn.

Im Januar dieses Jahres war ein 92-jähriger Kreuther Rentner mit seiner Frau unterwegs und passierte dabei auch besagten Bahnübergang. Zur gleichen Zeit wollte eine Haushamer Auszubildende über die Gleise. Während eine vor der 17-Jährigen gehende Dame unbeschadet an dem BMW vorbei kam, stieß sie gegen den rechten Außenspiegel des Fahrzeuges.

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Gegensätzliche Aussagen

Der 92-jährige Fahrer bemerkte den Zusammenprall, setzte zurück, touchierte dabei eine Mauer ohne größeren Schaden anzurichten. Dann fuhr er weiter. Die Haushamerin erstattete Anzeige und so musste sich der Rentner heute vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Angeklagte hatte den Verlauf des Vorfalls anders in Erinnerung. Er sei äußerst langsam und vorsichtig über den Bahnübergang gefahren und habe auch genügend Platz für Fußgänger gelassen. Die Auszubildende sei es gewesen, die gegen seinen Spiegel geschlagen habe. Auf Nachfrage durch Richter Walter Leitner erklärte der Angeklagte, Schaden sei dabei keiner entstanden. Deswegen habe er auch keine Anzeige erstattet.

Die Zeugin und Geschädigte erläuterte heute vor Gericht noch einmal ausführlich und detailliert den Unfall aus ihrer Sicht. Der Übergang sei einfach sehr schmal und der Fahrer zu dicht an ihr vorbeigefahren. Ein Ausweichen sei aufgrund der örtlichen Gegebenheiten – an der Stelle befindet sich ein Geländer – nicht möglich gewesen.

Fahrerflucht oder nicht?

Der Fahrer hatte tatsächlich zurückgesetzt, aber er sei nicht ausgestiegen. Man habe nicht miteinander gesprochen. Der Angeklagte hatte zuvor erklärt, er habe die Zeugin einfach nicht mehr gesehen. Er habe zwar nach ihr Ausschau gehalten, sie sei aber verschwunden. Deshalb sei er dann weitergefahren.

Die Zeugin erklärte ihrerseits, sich nicht bemerkbar gemacht zu haben. Die Vernehmung des Angeklagten war aufgrund seiner starken Schwerhörigkeit nicht unproblematisch. Der Rentner erklärte, er sei seit 71 Jahren unfallfrei gefahren. Richter Leitner wollte daraufhin wissen, wie lange er denn noch fahren wolle. Der 92-Jährige: “Fünf Jahre auf jeden Fall.”

Die Zeugin gab an, dass bei einer ärztlichen Untersuchung eine Prellung festgestellt wurde, die dann auch geschient werden musste. Sie habe noch eine Woche Schmerzen gehabt, aber keine Medikamente nehmen müssen.

Stellprobe am Unfallfahrzeug

Richter Leitner nahm auch den Wagen des Kreuther, einen größeren BMW, in Augenschein, um festzustellen, ob die Verletzung wie beschrieben entstanden sein könnte. Während die Staatsanwaltschaft sich nach den Aussagen bestätigt sah, zweifelte der Anwalt der Verteidigung die Aussage der 17-Jährigen an. Zumindest sei sein Zeuge, wenn auch älter, nicht weniger glaubwürdig.

Leitner schloss sich in seinem Urteil jedoch überwiegend der Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte habe trotz seiner sieben Jahrzehnte unfallfreien Fahrens an diesem Tag die Situation schlecht eingeschätzt und zu wenig Abstand zu der Fußgängerin gehalten. Für den Richter war die Zeugin durchaus glaubwürdig. Erstens sei sie es gewesen, die Anzeige erstattet habe. Das zeige, dass sie sich im Recht gefühlt habe. Und zweitens sei die Beschaffenheit der Verletzung an der Außenseite des Handgelenks so, dass das nur durch ein Angefahren-Werden entstanden sein könnte, nicht aber durch das Nach-Oben-Schlagen des Spiegels.

Der Fahrerflucht habe sich der Angeklagte jedoch nicht schuldig gemacht, habe er doch angehalten und nach der Passantin Ausschau gehalten, was diese auch bestätigt hatte. So wurde der Kreuther zu einer Strafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

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